Handelsregister · HRA 44957

Chronologischer Auszug

Kita Frankfurt · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Städtische Kitas Frankfurt am Main

b)
Frankfurt am Main

c)
Aufgabe des Betriebes ist die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8
Wochen bis 10 bzw. 12 Jahren in
Kindertageseinrichtungen unter
Berücksichtigung der
rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß SGB
VIII, den im Land Hessen geltenden
Bestimmungen und den städtischen
Vorgaben.
Zweck des Betriebes ist demzufolge der
Aufbau, das Betreiben und das Unterhalten
von
Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören die
Sicherung und Weiterentwicklung von
Qualitätsstandards für cFe Arbeit mit Kindern
und ihren Familien sowie deren
zweckmäßige personelle und materielle
betriebliche Organisation, weiterhin die
Bereitstellung von hierzu benötigten Räumen
und Flächen, einschließlich deren
Instandhaltung und Wartung.
a)
Ist nur ein Betriebsleiter bestellt, vertritt er alleine.
Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, wird der
Eigenbetrieb durch zwei Betriebsleiter gemeinsam
vertreten.

b)
Betriebsleiterin:
Berkenfeld, Monika, Kelkheim/Ts., *XX.XX.XXXX
a)
Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main
a)
01.12.2008
Dinges-Król

b)
Fall 1
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun:
Aufgabe des Betriebes ist die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8
Wochen bis 10 bzw. 12 Jahren in
Kindertageseinrichtungen unter
Berücksichtigung der
rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß SGB
VIII, den im Land Hessen geltenden
Bestimmungen und den städtischen
Vorgaben.
Zweck des Betriebes ist demzufolge der
Aufbau, das Betreiben und das Unterhalten
von
Kindertageseinrichtungen. Hierzu gehören die
Sicherung und Weiterentwicklung von
Qualitätsstandards für die Arbeit mit Kindern
und ihren Familien sowie deren
zweckmäßige personelle und materielle
betriebliche Organisation, weiterhin die
Bereitstellung von hierzu benötigten Räumen
und Flächen, einschließlich deren
Instandhaltung und Wartung.
a)
05.12.2008
Seltmann

b)
Fall 2
3a)
Kita Frankfurt
a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 hat die
Änderung der Satzung in § 2 (Name) und § 7 (Aufgaben der
Betriebskommission) beschlossen.
a)
18.11.2011
Faldus

b)
Fall 3
4a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 hat die
Änderung der Satzung in § 10 (Aufgaben der
Stadtverordnetenversammlung) beschlossen.
a)
12.06.2013
Schwarz

b)
Fall 4
5b)
Bestellt als
Betriebsleiterin:
Bischoff, Gabriele, Geisenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Betriebsleiterin:
Berkenfeld, Monika, Kelkheim/Ts., *XX.XX.XXXX
a)
25.08.2014
von Hof

b)
Fall 5
6c)
Aufgabe des Betriebes ist die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern ab 8
Wochen bis zum Ende der Grundschulzeit in
Kindertageseinrichtungen und/oder in Schulen
unter Berücksichtigung der rechtlichen
Rahmenbedingungen gemäß SGB VIII sowie
auf Grundlage des Hessischen Bildungs- und
Erziehungsplans in Kooperation mit Schulen
sowie dem im Land Hessen geltenden
Bestimmungen und den städtischen
Vorgaben. Durch entsprechende Angebote
trägt der Eigenbetrieb zur
Persönlichkeitsentwicklung der Kinder bei.
Das Angebot berücksichtigt das jeweilige
Lebensumfeld und die individuellen
Bedürfnisse der Kinder und erfolgt in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten.

Mädchen und Jungen werden frühzeitig,
nachhaltig, individuell und intensiv gefördert
unter Berücksichtigung der jeweils
besonderen, sozialen und kulturellen
Bedürfnisse und Interessen der Kinder und
ihrer Familien. Dabei sind die
unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen
und Jugnen zu berücksichtigen und deren
Gleichberechtigung zu fördern.

Zweck des Betriebes ist demzufolge der
Aufbau, das Betreiben und das Unterhalten
von
Kindertageseinrichtungen und Bildungs- und
Betreuungsangebote in Kooperation mit
ganztägig arbeitenden Grundschulen und
Grundstufen der Förderschulen anzubieten.
Hierzu gehören die Sicherung und
Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für
die Arbeit mit Kindern und ihren Familien
sowie deren zweckmäßige personelle,
materielle, räumliche und betriebliche
Organisation. Die Bereitstellung von hierzu
benötigten Räumen und Flächen für
Kinderzentren, einschließlich deren
Instandhaltung und Wartung, wird durch Kita
Frankfurt gewährleistet.

Dabei arbeiten der Betrieb und seine
Organisationseinheiten eng mit den Trägern
der Freien Jugendhilfe sowie in Kooperation
mit Grund- und Förderschulen zusammen und
gestalten das Angebot bedarfsgerecht in
enger Abstimmung und unter
Berücksichtigung der Vorgaben der Gesamtund Planungsverantwortung des öffentlichen
Trägers der Jugendhilfe gemäß §§79/80 SGB
VIII.
a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 14.04.2015 hat die
Änderung der Satzung in § 3 (Zweck, Aufgaben) beschlossen.
a)
27.11.2015
Krämer

b)
Fall 6
7a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 hat die
Änderung der Satzung in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
30.01.2017
Pussehl

b)
Fall 7
8a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 hat die
Änderung der Satzung in § 7 (Aufgaben der
Betriebskommission) beschlossen.
a)
08.05.2018
Wittmann

b)
Fall 8
9a)
Die Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2019 hat die
Änderung der Satzung in §§ 7 (Aufgaben der
Betriebskommission), 12 (Personalangelegenheiten), 13
(Beteiligung der Frauenbeauftragten, des Personalrates und der
Schwerbehindertenbeauftragten), 15 (Zuständigkeiten anderer
städtischer Stellen) und 22 (Inkrafttreten) beschlossen.
a)
05.09.2019
Pussehl

b)
Fall 9

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.