VR 702592
KIT Freundeskreis und Fördergesellschaft e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Karlsruhe
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Registerdaten
- Sitz
- Karlsruhe
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 06.08.2025
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Haungs
Stutensee
Anke-Susanne Müller
Karlsdorf-Neuthard
Christian Friedrich Martin Heilmaier
Lorsch
Dirk Holtmann
Ettlingen
Jürgen Spitzer
Ettlingen
Norbert Grießhaber
Bruchsal
Wolfram Münch
Gernsbach
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Stellvertreter, dem Schatzmeister und weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei der genannten Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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SI
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Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 702592 VR 702592: KIT Freundeskreis und Fördergesellschaft e.V., Karlsruhe ( Karlsruhe). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Freundeskreis des Forschungszentrum…
VR 702592: KIT Freundeskreis und Fördergesellschaft e.V., Karlsruhe ( Karlsruhe). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Freundeskreis des Forschungszentrums Karlsruhe e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 103236) und des Vereins "KIT-Fördergesellschaft e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100384) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger jeweils vom 25.04.2019 (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.