HRA 4035

Kistner GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Thurnau

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Registerdaten

Sitz
Thurnau
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 171/19 · KISTNER GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 171/19
Wirksam am
14.01.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRA 4035
IN 171/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KISTNER GmbH & Co. KG, Industriestraße 7, 95349 Thurnau, vertreten durch den
geschäftsführenden Gesellschafter Kistner Harald, geboren am XX.XX.XXXX,
Sterntalerring 6 A, 95447 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 4035
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 13.01.2020 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 14.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4035 HRA 4035: Kistner GmbH & Co. KG, Thurnau, Industriestr. 7, 95349 Thurnau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 25.11.2019 (Az. IN 171/19) das Insolvenzverfahre…
HRA 4035: Kistner GmbH & Co. KG, Thurnau, Industriestr. 7, 95349 Thurnau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 25.11.2019 (Az. IN 171/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 171/19 · KISTNER GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 171/19
Wirksam am
25.11.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRA 4035
IN 171/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

KISTNER GmbH & Co. KG, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter
Kistner Harald, Industriestraße 7, 95349 Thurnau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 4035
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung
von mobilem Sachanlagevermögen; insbesondere Maschinen und Anlagen der Metall
be- und verarbeitenden Industrie samt Zubehör. Des Weiteren ist die
Durchführung von Auktionen - auch online Auktionen - und Liquidationen von
Unternehmen und mobiler Sachanlagen jeglicher Art Bestandteil des
Unternehmensgegenstands. Gegenstand des Unternehmens ist auch die
Inventarisierung, Bewertung sowie Veräußerung von Unternehmen und einzelnen
Unternehmensanteilen sowie mobilen Gü ütern jeglicher Art. Ferner zählt die
Erstellung von Wertgutachten von Unternehmen und mobilem Sachanlagevermögen zum
Unternehmensgegenstand. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört ebenso eine
Tätigkeit im Sinne von § § 34 c GewO.
Zudem wird der Gegenstand des Unternehmens mit der Durchführung von
Überholungen und Einlagerung von Maschinen und maschinellen Anlagen ergänzt.
Die Erbringung des dienstleistungsbezogenen Anteils des Unternehmensgegenstands
erfolgt insbesondere für Banken, Leasinggesellschaften, Insolvenzverwalter,
Versicherungen, Liquidatoren und produzierende Unternehmen. Die Gesellschaft
kann sich an Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen gründen; sie kann
Zweigniederlassungen errichten und die Vertretung anderer Firmen und
Unternehmen übernehmen. Die Ausübung des Unternehmensgegenstands erstreckt sich
fü ür alle Tätigkeiten im In- und Ausland.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.11.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Cornelia Müller
Gravenreutherstraße 2, 95445 Bayreuth
Telefon: +49(921) 78944-66
Telefax: +49(921) 78944-69
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.12.2019 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten insbesondere zu folgenden besonderen Tagesordnungspunkten
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach eigenem Ermessen Rechtsstreite
zu führen und zur Beilegung oder zur Vermeidung von Rechtsstreiten Vergleiche
abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb einzustellen oder
nach freiem Ermessen zu veräußern
wird anberaumt auf
Dienstag, 18.02.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 18.02.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.07.2019 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 25.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4035 HRA 4035: Kistner GmbH & Co. KG, Thurnau, Industriestraße 7-9, 95349 Thurnau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestr. 7, 95349 Thurnau.
HRA 4035: Kistner GmbH & Co. KG, Thurnau, Industriestraße 7-9, 95349 Thurnau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Industriestr. 7, 95349 Thurnau.
Neueintragungen
HRA 4035 Kistner GmbH & Co. KG, Thurnau, Industriestraße 7-9, 95349 Thurnau. (Gegenstand des Unternehmens ist (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von mobilem Sachanlagevermögen; insbeso…
Kistner GmbH & Co. KG, Thurnau, Industriestraße 7-9, 95349 Thurnau. (Gegenstand des Unternehmens ist (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und die Vermittlung von mobilem Sachanlagevermögen; insbesondere Maschinen und Anlagen der Metall be- und verarbeitenden Industrie samt Zubehör. (2) Des Weiteren ist die Durchführung von Auktionen ? auch online Auktionen ? und Liquidationen von Unternehmen und mobiler Sachanlagen jeglicher Art Bestandteil des Unternehmensgegenstands. (3) Gegenstand des Unternehmens ist auch die Inventarisierung, Bewertung sowie Veräußerung von Unternehmen und einzelnen Unternehmensanteilen sowie mobilen Gütern jeglicher Art. (4) Ferner zählt die Erstellung von Wertgutachten von Unternehmen und mobilem Sachanlagevermögen zum Unternehmensgegenstand. (5) Zum Gegenstand des Unternehmens gehört ebenso eine Tätigkeit im Sinne von § 34 c GewO. (6) Zudem wird der Gegenstand des Unternehmens mit der Durchführung von Überholungen und Einlagerung von Maschinen und maschinellen Anlagen ergänzt. (7) Die Erbringung des dienstleistungsbezogenen Anteils des Unternehmensgegenstands erfolgt insbesondere für Banken, Leasinggesellschaften, Insolvenzverwalter, Versicherungen, Liquidatoren und produzierende Unternehmen. (8) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen gründen; sie kann Zweigniederlassungen errichten und die Vertretung anderer Firmen und Unternehmen übernehmen. (9) Die Ausübung des Unternehmensgegenstands erstreckt sich für alle Tätigkeiten im In- und Ausland.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 7-9, 95349 Thurnau. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kistner Verwaltungs GmbH, Thurnau (Amtsgericht Bayreuth HRB 5834), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.