HRA 9680

Kissinger Sonne GmbH & Co. KG

Amtsgericht Schweinfurt · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Kissingen

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Registerdaten

Sitz
Bad Kissingen
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 30/23 · Kissinger Sonne GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 30/23
Wirksam am
01.12.2025
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 9680
IN 30/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Kissinger Straße 140, 97688 Bad Kissingen, vertreten durch die Gesellschafterin Kissinger Sonne Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klöcker Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9680
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Roeger, Waltherstraße 9, 97074 Würzburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 272.596,79 EUR auszugehen. Wegen der Berechnung wird auf den Vergütungsantrag Bezug genommen.
Die Regelvergütung beträgt gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) somit BETRAG EUR.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um den Faktor 2,12.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.07.2025 wird Bezug genommen. Die Erhöhung ist antragsgemäß in Höhe von BETRAG EUR zu berücksichtigen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 30/23 · Kissinger Sonne GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 30/23
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 9680
IN 30/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Kissinger Straße 140, 97688 Bad Kissingen, vertreten durch die Gesellschafterin Kissinger Sonne Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klöcker Oliver
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 9680
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit bis einschließlich 26.08.2025 zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schweinfurt - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Anträge und Stellungnahmen sind schriftlich bei dem Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 30.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 9680 HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Geschäftsanschrift: Kissinger Str. 140, 97688 Bad Kissingen.
HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Geschäftsanschrift: Kissinger Str. 140, 97688 Bad Kissingen.
Veränderungen
HRA 9680 HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Gemäß Nachtragsurkunde vom 15.01.2016 (URNr. 70/2016 Notar Makowka, Bad Kissingen) wurden weitere Vermögensgegenstä…
HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Gemäß Nachtragsurkunde vom 15.01.2016 (URNr. 70/2016 Notar Makowka, Bad Kissingen) wurden weitere Vermögensgegenstände im Vermögen der Inhaberin der Firma Kissinger Sonne e.K., Frau Erika Eichhorn, zurückbehalten und somit nicht in das Vermögen der Gesellschaft übertragen.
Veränderungen
HRA 9680 HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.08.2015 sowie Beschluss ihrer Ges…
HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und Ausgliederungserklärung des Geschäftsinhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 das Vermögen von der Kissinger Sonne e.K. Inh. Erika Eichhorn mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRA 9594) mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme der ausdrücklich im Ausgliederungsvertrag vom 25.08.2015 (URNr. 1628/2015 Notar Makowka, Bad Kissingen) bezeichneten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 9680 HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. (Der Betrieb eines Pflegeunternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissin…
HRA 9680: Kissinger Sonne GmbH & Co. KG, Bad Kissingen, Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. (Der Betrieb eines Pflegeunternehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Güßgraben 2 a, 97688 Bad Kissingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kissinger Sonne Verwaltungs GmbH, Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 7151), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.