VR 942

Kirn aktiv e.V.

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kirn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kirn
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Werbegemeinschaft Kirn aktiv e.V. Kirn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 942 VR 942: Kirn aktiv e.V., Kirn (Goethestraße 13, 55606 Kirn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgl…
VR 942: Kirn aktiv e.V., Kirn (Goethestraße 13, 55606 Kirn). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 26.08.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2021 mit der Gewerbeinitiative Kirner Land e.V. mit Sitz in Kirn (Amtsgericht Bad Kreuznach VR 20014) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.