HRB 20250
Kirchhoff Karosseriebau und -reparatur GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Tütinger Straße 29, 49577 AnkumGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ankum
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 19.11.2020
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heinrich Macke
Ankum
einzelvertretungsberechtigtMartin Holtkämper
Ankum
einzelvertretungsberechtigtKlaus Kirchhoff
Ankum
EinzelprokuraHandelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Karosseriebau und -reparaturen aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Sicherungsmaßnahme 9 IN 96/25 · Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 96/25
- Wirksam am
- 03.11.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 20250
Beschluss
9 IN 96/25 03.11.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen RB Vollstreckung Firmenkunden Süd, Hans-Böckler-Allee 13, 30173 Hannover,
- Antragstellerin - g e g e n
Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH, Tütinger Straße 29, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20250), vertreten durch: Heinrich Macke, Tütinger Straße 29, 49577 Ankum, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
Der Beschluss vom 24.10.2025 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen wird aufgehoben.
G r ü n d e :
Nach den vom Gericht durchgeführten Ermittlungen waren die gem. § 21 Abs. 2 InsO angeordneten Maßnahmen aufzuheben, weil die Gefahr masseschädigender Handlungen durch die Antragsgegnerin nicht gegeben ist. Die Antragsstellerin hat das Verfahren für erledigt erklärt.
Ratermann Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Bersenbrück, 03.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 96/25 · Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 96/25
- Wirksam am
- 24.10.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 20250
Bersenbrück
Beschluss
9 IN 96/25
24.10.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen RB Vollstreckung Firmenkunden Süd, Hans-Böckler-Allee 13, 30173 Hannover,
- Antragstellerin -
g e g e n
Kirchhoff Karosseriebau- und -reparatur GmbH, Tütinger Straße 29, 49577 Ankum (AG Osnabrück, HRB 20250),
vertreten durch:
Heinrich Macke, Tütinger Straße 29, 49577 Ankum, DEUTSCHLAND, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 24.10.2025 um 12.10 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Maike Tallen, Brückenort 4, 49565 Bramsche, Tel.: 05461/8013108, Fax: 05461/8013109, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auf den Namen der Antragsgegnerin oder auf ihren Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragsgegnerin zu verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll
a) das Vermögen der Antragsgegnerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragsgegnerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragsgegnerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragsgegnerin diesen einstellt.
7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragsgegnerin zu betreten; die Antragsgegnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
8. Der Beschluss vom 08.10.2025 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragsgegnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der Sachverständigen.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragsgegnerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Ratermann
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20250 HRB 20250: Kirchhoff Karosseriebau und -reparatur GmbH, Ankum, Tütinger Straße 29, 49577 Ankum. Geändert, nun: Geschäftsführer: Holtkämper, Martin, Ankum, *XX.XX.XXXX; Macke, Heinrich, Ankum, *XX.XX.XXXX, je…
HRB 20250 Kirchhoff Karosseriebau und -reparatur GmbH, Ankum, Tütinger Straße 29, 49577 Ankum. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.10.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.