HRB 120

Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 51/23 · Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 51/23
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 120
280 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 120), vertr. d.: Stephan Maasen (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 06.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 51/23 · Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 51/23
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 120
280 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 120), vertr. d.: Stephan Maasen, Eichenweg 1, 85774 Unterföhring, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.11.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 01.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 51/23 · Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 51/23
Wirksam am
25.10.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 120
280 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 120), vertr. d.: Stephan Maasen, Eichenweg 1, 85774 Unterföhring, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19.07.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Für die Betriebsfortführung ist ein Zuschlag in Höhe von 15 % zu gewähren. Es hat sich kein Überschuss aus der Fortführung ergeben.
Für den Mehraufwand der übertragenden Sanierung wird ein Zuschlag von 10 % gestattet.
Die Zuschläge sind angemessen. Es wird auf die Ausführungen im Antrag verwiesen.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 18.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 51/23 · Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 51/23
Wirksam am
09.08.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 120
280 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 120), vertr. d.: Stephan Maasen, Eichenweg 1, 85774 Unterföhring, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Mainz, 08.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 51/23 · Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 51/23
Wirksam am
02.06.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 120
280 IN 51/23: Über das Vermögen der Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 120), vertr. d.: Stephan Maasen, Eichenweg 1, 85774 Unterföhring, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2023 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Fischtorplatz 22, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3337960, Fax: 06131/3337961, E-Mail: mail@bgp-insol.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.07.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 15.08.2023, 10:00 Uhr, Saal 208, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 02.06.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 51/23 · Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 51/23
Wirksam am
27.03.2023
Registerbezug
Mainz, HRB 120
280 IN 51/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 120), vertr. d.: Stephan Maasen, Eichenweg 1, 85774 Unterföhring, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2023 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Fischtorplatz 22, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3337960, Fax: 06131/3337961, E-Mail: mail@bgp-insol.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 24.03.2023

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 120 HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Senn, Kristian Roland, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Senn, Kristian Roland, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120 HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Maasen, Stephan, Unterföhring, *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Maasen, Stephan, Unterföhring, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 120 HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz.
HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz.
Veränderungen
HRB 120 HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Senn, Kristian Roland, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Senn, Kristian Roland, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120 HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Kröck, Stephan Friedrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 120: Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Kröck, Stephan Friedrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120 Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Kröck, Stephan Friedrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Kröck, Stephan Friedrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nuber, Günter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Wolf, Reiner, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 120 Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung …
Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 120 Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung …
Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 120 Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Nuber, Günter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Wolf, Reiner, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX. Nicht meh…
Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Nuber, Günter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX; Wolf, Reiner, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Ickrath, Manuel, Verlagskaufmann, Mainz.
Veränderungen
HRB 120 Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz.Prokura erloschen: Görner, Andreas, Wiesbaden. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Kai…
Kirchheim & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mainz, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz.Prokura erloschen: Görner, Andreas, Wiesbaden. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 41, 55116 Mainz.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.