VR 4463

Kirchbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V.

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nettetal

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nettetal
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kirchenbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V. Nettetal

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Berichtigungen
VR 4463 Kirchenbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V., Nettetal (Kehrstraße 30, 41334 Nettetal).Vereinsname von Amts wegen berichtigt in: Kirchbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V.
Kirchenbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V., Nettetal (Kehrstraße 30, 41334 Nettetal).Vereinsname von Amts wegen berichtigt in: Kirchbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V.
Neueintragungen
VR 4463 Kirchenbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V., Nettetal (Kehrstraße 30, 41334 Nettetal). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 31.07.2012.
Kirchenbauförderverein der Pfarre St. Clemens e.V., Nettetal (Kehrstraße 30, 41334 Nettetal). eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 31.07.2012.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.