VR 607

Kinderschutz-Zentrum Gütersloh e.V.

Amtsgericht Gütersloh · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gütersloh

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Registerdaten

Sitz
Gütersloh
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
28.04.2021
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Annette Lakämper

Gütersloh

Vorstand

Gabriele Fischer-Krunke

Gütersloh

Vorstand

Stefan Grollmann

Gütersloh

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden und einem Kassenführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-18 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KINDERSCHUTZ-ZENTRUM Gütersloh-Hilfe für Kinder und Eltern Gütersloh

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 607 VR 607: Kinderschutz-Zentrum Gütersloh e.V., Gütersloh ( Gütersloh). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse sein…
VR 607: Kinderschutz-Zentrum Gütersloh e.V., Gütersloh ( Gütersloh). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.12.2020 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2020 mit dem Förderverein Kinderschutzzentrum Gütersloh mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, VR 696) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.