HRB 12264

Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bernau bei Berlin

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Registerdaten

Sitz
Bernau bei Berlin
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 434/19 · Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 434/19
Wirksam am
28.05.2021
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 12264
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder) HRB 12264 FF), Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Bandholz, Stadthofweg 16,
78089 Unterkirnach wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 22.07.2021 bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 434/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27. Mai 2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 434/19 · Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 434/19
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 12264
3 IN 434/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder) HRB 12264 FF), Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Bandholz, Stadthofweg 16,
78089 Unterkirnach ist am 24.11.2020 bei Gericht die Anzeige des Verwalters
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 2. Dezember 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 434/19 · Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 434/19
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 12264
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder) HRB 12264 FF), Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sandra Bandholz, Stadthofweg 16,
78089 Unterkirnach wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.01.2021 bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 434/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 24. November 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens…
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 434/19 · Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 434/19
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 12264
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei
Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 12264 FF)

wird auf den am 20.12.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 08:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36
14469 Potsdam

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Dem Schuldner wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter
über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.04.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten
Forderungen im mündlichen Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen
wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 20. Mai 2020 um
10:00 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:

- die Person des Insolvenzverwalters
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht
erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Az: 3 IN 434/19
Frankfurt (Oder), den 01. März 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 434/19 · Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 434/19
Wirksam am
23.12.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 12264
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Kindernachsorgeklinik
Berlin-Brandenburg gGmbH, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin, vertreten
durch die Geschäftsführerin
ist am 20. Dezember 2019 um 14.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens
gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt
Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam wird zum
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Schuldners über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Az: 3 IN 434/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 20.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 5. Bandholz, Sandra, *XX.XX.XXXX, Unterkirnach; Nicht mehr G…
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 5.
Bandholz, Sandra, *XX.XX.XXXX, Unterkirnach; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Schmitz, Peter
Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Kapital: 300.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom …
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Kapital: 300.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2014 ist das Stammkapital um 50.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 6 Abs. 1 und 2 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 ist der Gesell…
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 10 (Geschäftsführung und Vertretung).
Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Funk, Bernd W. Geschäftsführer: 4. Schmitz, Pe…
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Funk, Bernd W. Geschäftsführer: 4.
Schmitz, Peter, *XX.XX.XXXX, Falkensee
Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Bierwirth, Petra, geb. Haase
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Bierwirth, Petra, geb. Haase
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Die Gesellschaft hat Änderungen im Ausichtsrat angezeigt.
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Die Gesellschaft hat Änderungen im Ausichtsrat angezeigt.
Veränderungen
HRB 12264 FF HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Funk, Bernd W., *XX.XX.XXXX, Riegelsberg; mit der Befugni…
HRB 12264 FF: Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 3.
Funk, Bernd W., *XX.XX.XXXX, Riegelsberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 12264 FF Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer; 1. Kersting, Thomas; Geschäftsführer: 2. Bierwirth, Petra, geb. Haase, *X…
Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei Berlin, Bussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer; 1. Kersting, Thomas; Geschäftsführer: 2. Bierwirth, Petra, geb. Haase, *XX.XX.XXXX, Wandlitz . Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 11.01.2010 und 25.01.2010 (Stand 15.10.2009) wurde gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG zum Handelsregister eingereicht.
Neueintragungen
HRB 12264 FF Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei BerlinBussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke…
Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH, Bernau bei BerlinBussardweg 1, 16321 Bernau bei Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach Maßgabe des Absatzes 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und nicht auf Erwerb gerichtet; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Gesellschaft erstrebt die Zuwendung eines Vermögensgrundstocks in Höhe von EUR 10.000.000,00 und steht für darüber hinausgehende Zuwendungen offen. (3) In Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke wird die Gesellschaft eine familienorientierte Nachsorgeklinik für krebs-, herz-, mukoviszidose- und weiter schwer chronischkranke Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie für die mitleidenden Geschwister und Eltern dieser Hilfsbedürftigen im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Versorgungsverträge betreiben und in absehbarer Zeit eine neue Klinik errichten und unterhalten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen und Rechtsgeschäfte abschließen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und die mit den Bestimmungen der Regelungen zur Gemeinnützigkeit im Einklang stehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen und Institutionen zu beteiligen, sofern dies der Förderung des Gegenstandes der Gesellschaft dienlich ist und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht beeinträchtigt. (4) Es darf keine Person bzw. Institution durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Der/Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Grund- oder Stammkapital: 250.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Kersting, Thomas, *XX.XX.XXXX, Oberndorf am Neckar; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.11.2008 mit Änderung vom 22.01.2009 in § 1 Abs.1(Firma), § 3, § 4, § 16, § 21 uns § 23.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.