VR 994

Kinder- und Jugendchor Ulmer Spatzen e.V. - Spatzenchor -

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ulm

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Registerdaten

Sitz
Ulm
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
28.08.2023
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Caroline Brill

Ulm

Vorstand

Christian Hanisch

Ulm

Vorstand

Hans-Christian Eller

Ulm

Vorstand

Karin Waiblinger

Ulm

Vorstand

Salome Rebello

Ulm

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Chorleiter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 994 Kinder- und Jugendchor Ulmer Spatzen e.V. - Spatzenchor -, Ulm ( Ulm). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der b…
Kinder- und Jugendchor Ulmer Spatzen e.V. - Spatzenchor -, Ulm ( Ulm). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2011 der Verein "Freundeskreis der Ulmer Spatzen e.V.", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 1262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.