VR 994
Kinder- und Jugendchor Ulmer Spatzen e.V. - Spatzenchor -
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ulm
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Registerdaten
- Sitz
- Ulm
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 28.08.2023
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Caroline Brill
Ulm
Christian Hanisch
Ulm
Hans-Christian Eller
Ulm
Karin Waiblinger
Ulm
Salome Rebello
Ulm
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Chorleiter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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HD
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Historischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
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VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 994 Kinder- und Jugendchor Ulmer Spatzen e.V. - Spatzenchor -, Ulm ( Ulm). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der b…
Kinder- und Jugendchor Ulmer Spatzen e.V. - Spatzenchor -, Ulm ( Ulm). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.07.2011 der Verein "Freundeskreis der Ulmer Spatzen e.V.", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 1262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.