VR 721064
Kind und Beruf e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
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Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 01.09.2023
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Antonia Schuler
Düsseldorf
Marlies von Hebel
Lingen
Peter Sauber
Stuttgart
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind je einzelvertretungsberechtigt. Der Kassier vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 721064 VR 721064:Kind und Beruf e.V., Stuttgart (Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2014 und der Versamml…
VR 721064:Kind und Beruf e.V., Stuttgart (Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart). Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2014 aus seinem Vermögen die von ihm betriebenen Kindertagesstätten auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kind und Beruf gGmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 738476) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.