HRB 208214

Kimu GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hannoversche Str. 8, 49328 Melle

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Melle
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.11.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Heinrich Elberg

Melle

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb von Konsumgütern aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 62 IN 25/24 · Kimu GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 25/24
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208214
62 IN 25/24: Über das Vermögen der Kimu GmbH, Hannoversche Straße 8, 49328 Melle (AG Osnabrück, HRB 208214), vertr. d.: 1. Heinrich Ernst Friedrich Elberg, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Kühlers, Gilkamp 4, 49565 Bramsche, (Nachlasspfleger), ist am 26.09.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Mit Beschluss vom 11.10.2024 ist der Eröffnungsbeschluss auf eine eingelegte sofortige Beschwerde aufgehoben worden. Ein Eröffnungsgrund lag nicht vor.

Amtsgericht Osnabrück, 30.10.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 62 IN 25/24 · Kimu GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 25/24
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 208214
62 IN 25/24: Über das Vermögen der Kimu GmbH, Hannoversche Straße 8, 49328 Melle (AG Osnabrück, HRB 208214), vertr. d.: 1. Heinrich Ernst Friedrich Elberg, (Geschäftsführer), 2. Jürgen Kühlers, Gilkamp 4, 49565 Bramsche, (Nachlasspfleger), ist am 26.09.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Michael Selker, c/o SELKER Partnerschaftsgesellschaft mbB, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/35745-0, Fax: 0541/35745-11, E-Mail: info@selker-partner.de, Internet: www.insolvenzverwaltung-selker.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.11.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 30.09.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 208214 HRB 208214:Kimu GmbH, Melle, Hannoversche Str. 8, 49328 Melle.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1972, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2014 hat d…
HRB 208214:Kimu GmbH, Melle, Hannoversche Str. 8, 49328 Melle.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1972, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Rödinghausen (bisher Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10487) nach Melle beschlossen. Geschäftsanschrift: Hannoversche Str. 8, 49328 Melle. Gegenstand: Vertrieb von Konsumgütern aller Art. Stammkapital: 256.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Elberg, Heinrich, Industriekaufmann, Melle, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.