HRB 32761

Kimfield GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kimfield UG (haftungsbeschränkt) Markkleeberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
07.09.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 01.09.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
24.03.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 05.05.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Der Termin dient
|der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
|der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 219.294,53 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 12.154,18 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
21.03.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- wurde die Vergütung am 13.03.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
22.01.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 11.02.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
20.05.2022
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761

vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn bestehenden Ansprüche sowie weiterer Vereinbarungen beim Amtsgericht Leipzig anberaumt
auf:

Mittwoch, 15.06.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
17.08.2020
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b,
04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 12.08.2020
festgesetzt auf Vergütung . EUR, Auslagen . EUR, Umsatzsteuer . EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

403 IN 33/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 17.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
04.03.2020
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b,
04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.02.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

403 IN 33/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 04.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
28.02.2020
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH, Goyastraße 2 b,
04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

- wurde am 28.02.2020 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig,
Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de Telefon
geschäftlich: 0341 652200

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
09.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte
(§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der
Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 12.05.2020, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Dienstag, 12.05.2020, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

403 IN 33/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 33/20 · Kimfield GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 33/20
Wirksam am
14.01.2020
Registerbezug
Leipzig, HRB 32761
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 33/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kimfield GmbH,
Goyastraße 2 b, 04105 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32761
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Grams

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F.
Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22
Abs. 2 InsO).

2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2
2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der
Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in
Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, für die zukünftige Masse neue Konten zu eröffnen, hierüber
zu verfügen und in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten sowie in Bezug auf
gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von
Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten,
es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt, welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der
Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner
Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und
Kreditinstitute, einzuziehen.

7. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind
(§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach
Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der
Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

403 IN 33/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32761 HRB 32761: Kimfield UG (haftungsbeschränkt), Markkleeberg, Bornaische Straße 120, 04416 Markkleeberg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.0…
HRB 32761: Kimfield UG (haftungsbeschränkt), Markkleeberg, Bornaische Straße 120, 04416 Markkleeberg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere: Firma, Sitz, Stammkapital und Vertretungsregelung. Neue Firma: Kimfield GmbH. Neuer Sitz: Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Goyastraße 2b, 04105 Leipzig. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis und Wohnort geändert: Geschäftsführer: Grams, Oliver, Grimma, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 32761 HRB 32761: Kimfield UG (haftungsbeschränkt), Markkleeberg, Bornaische Straße 120, 04416 Markkleeberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2016. Geschäftsanschrift: Bornaisch…
HRB 32761: Kimfield UG (haftungsbeschränkt), Markkleeberg, Bornaische Straße 120, 04416 Markkleeberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2016. Geschäftsanschrift: Bornaische Straße 120, 04416 Markkleeberg. Gegenstand des Unternehmens: Telefonische Markt- & Meinungsforschung, persönliche & internetbasierte Umfragen. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Grams, Oliver, Markkleeberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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