HRB 726087

KILICER WOHNBAU GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlsruhe

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Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 645/18 · KILICER WOHNBAU GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 645/18
Wirksam am
26.03.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 726087
60 IN 645/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KILICER WOHNBAU GmbH,
Lachnerstr. 16, 76131 Karlsruhe

Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 726087
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt

Beschluss:

Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Loder geschäftsansässig: Goldsteinstraße 114,
60528 Frankfurt
wird zum Verfahrenspfleger bestellt.

Gründe:

Der bisherige Geschäftsführer der Schuldnerin Nihat Kilicer wurde gem. § 395
FamFG als Geschäftsführer gelöscht.
Daher war gemäß den §§ 4, 5 Absatz 1 InsO, 57 Absatz 1 ZPO ein
Verfahrenspfleger für die Insolvenzschuldnerin zu bestellen ( vgl. OLG
Zweibrücken NZI 2001, 378; OLG Dresden ZInsO 2003, 855; OLG Dresden ZIP 2005,
1845; Schmahl im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Auflage 2013,
RandNr. 81 zu § 13 InsO, m.w.Nw. ), um den Fortgang des Verfahrens
sicherzustellen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 726087 HRB 726087: KILICER WOHNBAU GmbH, Karlsruhe, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Kilicer, Nihat, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
HRB 726087: KILICER WOHNBAU GmbH, Karlsruhe, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Kilicer, Nihat, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 726087 HRB 726087: KILICER WOHNBAU GmbH, Karlsruhe, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 60 IN 645/18) aufgelöst.…
HRB 726087: KILICER WOHNBAU GmbH, Karlsruhe, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 60 IN 645/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 645/18 · KILICER WOHNBAU GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 645/18
Wirksam am
30.10.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 726087
60 IN 645/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KILICER WOHNBAU GmbH, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe,
vertreten durch den Geschäftsführer Nihat Kilicer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht
Register-Nr.: HRB 726087
- Schuldnerin -

1. Das am 07.08.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
29.10.2018 um 16.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 1
EuInsVO (Verordnung Nr. 2015/848 des Rates des Europäischen Parlaments und
Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren [ABIEU L 141/19]) eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Bassermann
Ludwig-Erhard-Allee 6, 76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 160080
Telefax: 0721 1600810
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 24.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
14.01.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 31.12.2018, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
31.12.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner, die Gläubiger des Schuldners (im
Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 726087 HRB 726087: KILICER WOHNBAU GmbH, Karlsruhe, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2016. Geschäftsanschrift: Lachnerstraße 16, 76131 Karlsru…
HRB 726087: KILICER WOHNBAU GmbH, Karlsruhe, Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2016. Geschäftsanschrift: Lachnerstraße 16, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: Der Hoch- und Tiefbau sowie der An- und Verkauf von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kilicer, Nihat, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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