HRB 25503

Kiel Montagebau GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nördlingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
16.02.2022
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Montagebau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
22.01.2027.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 23.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
03.05.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Nord LB, Friedrichswall 10, 30159 Hannover wie folgt festgesetzt.

Vergütung x €
Pauschale gem. § 17 Abs.2 InsVV x€
Zwischensumme 1 x €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x €
Zwischensumme 2 x €

zzgl. Fahrtkosten x €
____________________________________________________________________
Endbetrag x €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Die Insolvenzrechtliche Vergütungsordnung (InsVV) wurde im Rahmen der Umsetzung der RL (EU) 2018/1023 vom 20.06.2018 durch das am 22.12.2020 erlassene Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) dahingehend geändert, dass der regelmäßige Stundensatz von 35,00 Euro bis 95,00 Euro auf 50,00 Euro und 300,00 Euro angehoben wurde.
Der entsprechenden Gesetzesbegründung vom 09.11.2020 (Drucksache 19/24181, S. 214) ist zu entnehmen, dass eine Erhöhung deshalb zu erfolgen hatte, da die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vergütungssätze der in anspruchsvolleren Verfahren erforderlichen fachlichen Qualifikation der Gläubigerausschussmitglieder sowie den Haftungsrisiken nicht gerecht würden.
Insofern ist bei der Prüfung des beantragten Stundensatzes die berufliche Qualifikation des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ebenso zu berücksichtigen wie die Besonderheiten und Schwierigkeiten des konkreten Verfahrens sowie die Intensität der Mitwirkung des einzelnen Ausschussmitglieds, vgl. BeckOK InsR/Budnik, 25. Ed. 15.10.2021, InsVV § 17 Rn. 24.
Der durch §17 InsVV vorgegebenen Vergütungsrahmen ist also nicht grundsätzlich vorbehaltlos auszuschöpfen, vielmehr hat eine Prüfung der Angemessenheit im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls zu erfolgen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 300,00 € angemessen ist. Für 52 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 15.600,00 €.

Der Insolvenzverwalter hat sie Angemessenheit in seiner Stellungnahme ebenfalls bestätigt.

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten x €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 eingesehen werden.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 30.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
18.12.2023
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
05.03.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 05.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 14.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
13.09.2023
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
05.12.2023.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 05.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 12.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
23.09.2022
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss des Vergleichs mit der ALTRAD Kiel Industrial Services GmbH über die vo der Insolvenzmasse zu tragenden anteiligen Personalkosten, bestimmt auf

Mittwoch, 12.10.2022, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 22.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
07.09.2022
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 06.11.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 06.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
08.06.2022
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Jürgen Bosch, Marienheider Str. 7, 51069 Köln wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx €
Auslagen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich Pauschale nach §17 II InsVV, §56a InsO xxx €
Endbetrag xxx €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds richtet sich nach §17 Abs.1 i.V.m. Abs.2 InsVV. Hierbei ist sowohl dem Zeitaufwand als auch dem Umfang der Tätigkeit Rechnung zu tragen und letzteres beeinflusst schließlich den Stundensatz.
Das Mitglied macht einen Zeitaufwand vonxxx Stunden geltend. Dieser Ansatz wurde nach Zwischenverfügung des Gerichts vom 22.04.2022 durch Einreichung einer Stundenaufstellung ergänzt. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters in einer weiteren Stellungnahme vom 31.05.2022 erklärt dieser den geltend gemachten Aufwand von xxx Stunden als nachvollziehbar.

Im Rahmen der Umsetzung der RL (EU) 2018/1023 vom 20.06.2018 durch das am 22.12.2020 erlassene Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) wurde die InsVV dahingehend geändert, dass der regelmäßige Stundensatz von 35,00 Euro bis 95,00 Euro auf 50,00 Euro und 300,00 Euro angehoben wurde.
Bei der Prüfung des beantragten Stundensatzes ist die berufliche Qualifikation des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds ebenso zu berücksichtigen wie die Besonderheiten und Schwierigkeiten des konkreten Verfahrens sowie die Intensität der Mitwirkung des einzelnen Ausschussmitglieds, vgl. BeckOK InsR/Budnik, 25. Ed. 15.10.2021, InsVV § 17 Rn. 24.
Der durch §17 InsVV vorgegebenen Vergütungsrahmen ist also nicht grundsätzlich vorbehaltlos auszuschöpfen, vielmehr hat eine Prüfung der Angemessenheit im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der o.g. Aspekte sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls zu erfolgen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx € angemessen ist. Für xxx Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx €.

Der Insolvenzverwalter spricht sich in seiner Stellungnahme ebenfalls für die Angemessenheit eines Stundensatzes von mindestens xxx Euro aus.

Ebenfalls zu gewähren war die beantragte Pauschale nach §56a InsO, §17 Abs.2 InsVV in Höhe von xxx Euro.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 eingesehen werden.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 07.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25503 HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Leeuwen, Matthias, Bad Soden, *XX.XX.XXXX.
HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Leeuwen, Matthias, Bad Soden, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
07.12.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2021, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.04.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln, Telefon: 0221 95144626, Fax: 0221 95144691.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.08.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 05.05.2021 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Nord LB, Friedrichswall 10, 30159 Hannover, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Jens-Uwe Pulver oder Herrn Oliver Muziol oder Herrn Harald Müller oder Frau Tanja Froböse,
- Finanzamt Nördlingen, Tändelmarkt 1, 86720 Nördlingen, im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau ORRin Andrea Gaab,
- Jacobs Handelsgesellschaft mbH, Carl-Friedrich-Benz-Str. 2, 25770 Hemmingstedt, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Dr. Christian Reinstrom,
- Herr Jürgen Brosch, Marienheider Str. 7, 51069 Köln,
- Progredius GmbH, Auguste-Viktoria-Str. 3, 61231 Bad Nauheim, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Ulrich Leistner.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 29.09.2021, 10:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der Beschuss ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1345 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 01.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70f IN 81/21 · Kiel Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70f IN 81/21
Wirksam am
04.10.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 25503
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 81/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 25503 eingetragenen Kiel Montagebau GmbH, Kölner Str. 65, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

.
wird, nachdem die Forderungsprüfung im Berichts- und Prüftermin am 29.09.2021 vertagt wurde, angeordnet:

Die Forderungsprüfung findet

im schriftlichen Verfahren

statt.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 02.11.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1345 niedergelegt.

Der Prüfungsstichtag wird vertagt auf

Dienstag, der 27.10.2021.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70f IN 81/21
Amtsgericht Köln, 29.09..2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25503 HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.07.2021 (Az. 70f IN 81/21) das Insolve…
HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.07.2021 (Az. 70f IN 81/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 25503 HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zilkens, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zilkens, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25503 HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: van Leeuwen, Matthias, Bad Soden, *XX.XX.XXXX; einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, i…
HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: van Leeuwen, Matthias, Bad Soden, *XX.XX.XXXX; einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kiel, Alexander Franz, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25503 HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Zilkens, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführe…
HRB 25503: Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Zilkens, Johannes, Köln, *XX.XX.XXXX. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meyer, Gottfried Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25503 HRB 25503:Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Peper, Mario, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
HRB 25503:Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Peper, Mario, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25503 Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Peper, Mario, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Peper, Mario, Bottrop, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25503 Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Die Gesellschaft hat am 18.12.2013 mit der KIEL Industrial Services AG mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRB 22623) al…
Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen. Die Gesellschaft hat am 18.12.2013 mit der KIEL Industrial Services AG mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRB 22623) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.12.2013 zugestimmt.
Neueintragungen
HRB 25503 Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2010. Gegenstand des Unternehmens: Montagebau. Stammkapital: 3.0…
Kiel Montagebau GmbH, Nördlingen, Nürnberger Straße 62, 86720 Nördlingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2010. Gegenstand des Unternehmens: Montagebau. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kiel, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kiel Montagebau KG mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRA 13058).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.