HRB 48066

KicK Bauunternehmen GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Offenbach am Main

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Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 368/17 · KicK Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 368/17
Wirksam am
26.05.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48066
8 IN 368/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KicK Bauunternehmen GmbH, ehemals, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48066), vertr. d.: Ümit Özdemir, Dreieichstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 368/17 · KicK Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 368/17
Wirksam am
01.08.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48066
Geschäftsnummer: 8 IN 368/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KicK Bauunternehmen GmbH,
ehemals, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main , HRB 48066), vertr. d.: Ümit Özdemir, Dreieichstraße 7, 64546
Mörfelden-Walldorf, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),

sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw.
des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch
Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2
InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main,
Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche
durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung
sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:

werden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
festgesetzt auf:

1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11
InsVV

2. xxx Euro Zuschlag i.H.v. 15 % auf 1.
nach § 3 InsVV

3. xxx Euro Umsatzsteuer auf 1. und 2.
in Höhe von 19%

4. xxx Euro Auslagen zuzüglich

5. xxx Euro Umsatzsteuer auf 4. in
Höhe von 19%

6. xxx Euro Gesamtbetrag

Der darüber hinausgehende Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.10.2018 wird
zurückgewiesen.

Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Insolvenz- und
Zwangsverwalter GbR, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /
963761-130, Fax: 069 / 963761-145, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.

Gründe:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-10 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
entsprechend, soweit in den §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen
Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs.
1 S. 2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner
vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die
auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf 340.908,25 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

In vorliegendem Verfahren wurden Zuschläge in Höhe von 10 % für die
Sachverhaltsermittlung, 5 % für den Arbeitnehmerbereich und weiteren 5 % für
die Prüfung von Anfechtungsansprüchen geltend gemacht.

Für den Bereich der Sachverhaltsermittlung war im Ergebnis nur ein Zuschlag von
5 % anzuerkennen. Hierbei war zu berücksichtigen, daß die aufgezählten
Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters weitgehend in den Bereich seiner
Regelaufgaben fallen Grundaufgabe eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist die
Sicherung und Verwaltung des von ihm vorgefundenen Vermögens des
Insolvenzschuldners (so Graeber/Graeber / Insvv-online / RdNr. 140a zu § 11
InsVV). Vor diesem Hintergrund ist bei Ansatz eines Zuschlags für die
Sachverhaltsermittlung sowie die Sicherung des Vermögens bzw. der
Geschäftsunterlagen Zurückhaltung geboten. Zu berücksichtigen war allerdings
der besondere Umstand, daß viele Unterlagen seitens der Staatsanwaltschaft
beschlagnahmt wurden und mithin seitens des vorläufigen Verwalters Kontakt mit
der Ermittlungsbehörde aufgenommen wurde. Die Unterlagen wurden zunächst nicht
überlassen, so daß hier eine gewisse Arbeitserschwernis gesehen wird, die nach
Ansicht des Gerichts im Ergebnis einen Zuschlag von 5 % rechtfertigt.

Die desweiteren beantragten Zuschläge von jeweils 5 % für den
Arbeitnehmerbereich (172 Mitarbeiter, Vornahme einer Massenkündigung) sowie die
Prüfung von Anfechtungsansprüchen (mehrere zeit- und arbeitsintensive Gespräche
mit allen Anfechtungsgläubigern) sind nach Ansicht des Gerichts der Höhe nach
angemessen und konnten gewährt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate

15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich zur Vergütung und zu den geltend gemachten Auslagen war gemäß § 7
InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Dem Antrag des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit vorläufiger
Insolvenzverwalter war in dem oben genannten Umfang stattzugeben. Auf den
Vergütungsantrag wird im übrigen vollumfanglich Bezug genommen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die
befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In
Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283
Darmstadt eingelegt werden.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48066 HRB 48066: KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48066: KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 368/17 · KicK Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 368/17
Wirksam am
02.07.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48066
Geschäftsnummer: 8 IN 368/17

Am 28.06.2018 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des KicK Bauunternehmen GmbH, ehemals, Ferdinand-Porsche-Straße 2,
63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48066), vertr. d.: Ümit
Özdemir, Dreieichstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf, zz. unbekannten
Aufenthalts, (Geschäftsführer),.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Insolvenz- und
Zwangsverwalter GbR, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 /
963761-130, Fax: 069 / 963761-145, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 15.08.2018.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 15.08.2018.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 03.09.2018 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweis:

- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 368/17 · KicK Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 368/17
Wirksam am
29.06.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48066
8 IN 368/17

(bitte stets angeben)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

KicK Bauunternehmen GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main,
zz. unbekannten Aufenthalts (AG Offenbach am Main , HRB 48066),

vertreten durch:

Ümit Özdemir, Dreieichstraße 7, 64546 Mörfelden-Walldorf, zz. unbekannten
Aufenthalts, (Geschäftsführer),

wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Verfahren 8 IN 368/17, 8 IN 478/17, 8 IN 515/17 und 8 IN 531/17 werden
miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 368/17 führt.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR, Zeilweg
42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 963761-130, Fax: 069 / 963761-145.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 368/17 · KicK Bauunternehmen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 368/17
Wirksam am
18.05.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48066
Az.: 8 IN 368/17 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KicK
Bauunternehmen GmbH, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 48066), vertr. d.: Ümit Özdemir, Dreieichstraße 7,
64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), ist am 18.05.2018 gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL
Insolvenz- und Zwangsverwalter GbR, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main,
Tel.: 069 / 963761-130, Fax: 069 / 963761-145 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 18.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48066 HRB 48066: KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (…
HRB 48066: KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Hoch- und Tiefbau, Entkernungsarbeiten, Estrich- und Fliesenarbeiten, Trockenbau, Rohbau, Verputz, Innenausbau, Bauendreinigung, Garten-und Landschaftsarbeiten, Vermittlung von Gerüstbau, Gebäudereingiung, Personenbeförderung, Kleintransporter, Unternehmungsberatung, Brandschutz, Sicherheit- und Wachdienstarbeiten, Detektivarbeiten.
Veränderungen
HRB 48066 HRB 48066: KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Yildirim, Coskun, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäf…
HRB 48066: KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Yildirim, Coskun, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Özdemir, Ümit, Mörfelden-Walldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 48066 HRB 48066:KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2014 mit Änderung vom 18.08.20…
HRB 48066:KicK Bauunternehmen GmbH, Offenbach am Main, Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2014 mit Änderung vom 18.08.2014. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 2, 63073 Offenbach am Main. Gegenstand: die Ausführung von Arbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie Abbrucharbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Yildirim, Coskun, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.