HRA 6603
Khei Bohlmeier e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Holzhauser Str. 44, 32257 BündeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bünde
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 17.12.2010
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Khei Bohlmeier
Bünde
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 6603 Khei Bohlmeier e.K., Bünde (Holzhauser Str. 44, 32257 Bünde, Die Herstellung und der Einbau von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäduden und Handel mit diesen, sanitäre Installationen in Gebäuden u…
Khei Bohlmeier e.K., Bünde (Holzhauser Str. 44, 32257 Bünde, Die Herstellung und der Einbau von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäduden und Handel mit diesen, sanitäre Installationen in Gebäuden und Handel mit Sanitäreinrichtungen sowie Bauklempnerei und Kundendienst für das Heizungsbau-, Sanitär- und Klempnerhandwerk.). Einzelkaufmann. Inhaber: Bohlmeier, Khei, Bünde, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Bohlmeier GmbH mit Sitz in Bünde (AG Bad Oeynhausen - HRB 7655) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 15.08.2006 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.