HRB 131755 früher Amtsgericht Nordhorn

Khan Montagen GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schüttorf-Samern

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Registerdaten

Sitz
Schüttorf-Samern
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Khan Montagen GmbH Schüttorf
  2. Khan Montagen GmbH Ahaus

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.08.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 198.921,16 EUR unter Einschluss einer letzten anteiligen Vorsteuererstattung auf die nach Abzug der beiden Vergütungsvorschüsse festgesetzten Rest-Vergütung.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Aufwändige Auseinandersetzung mit einem Arbeitnehmer: 20 Prozent Einzel-Zuschlag.
Ein Arbeitnehmer hat diverse Rechtsstreitigkeiten gegen die Insolvenzverwalterin und gegen die Insolvenzmasse geführt. Bei einem letzten Kammertermin am 27.11.2024 sei der Arbeitnehmer dann nicht erschienen. Die Klage sei zu Lasten des Arbeitnehmers abgewiesen worden. Der Arbeitnehmer hat im Übrigen Vorwürfe gegen die Insolvnenzverwalterin zur Insolvenzakte erhoben, denen im Ergebnis von Rechts wegen nicht zu Folgen war und die im Übrigen in Anbetracht des aktenkundigen Sach- und Rechtsverhalts unbegründet waren.
2) Obstruktion des Geschäftsführers und Aufarbeitung der Buchhaltung
Im Vergütungsantrag ist in Übereinstimmung mit dem Berichtswesen vorgetragen worden: 35 Prozent Einzel-Zuschlag
Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens hatte sich als äußerst zeitaufwändig gestaltet, weil der Geschäftsführer zu verschiedenen Sachverhalten, wie z.B. der Werthaltigkeit von Altforderungen, dem Verbleib von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung und des Fuhrparks der Insolvenzschuldnerin keine ausreichenden Angaben machen konnte, so dass u.a. Fahrzeuge nicht mehr auffindbar waren. Der frühere Geschäftsführer hat im Ergebnis nicht ausreichend mitgewirkt.
Auch die Debitorenbuchhaltung war durch die nicht ausreichende Mitwirkung des Geschäftsführers von der Insolvenzverwalterin umfangreich aufzuarbeiten. Massezuflüsse aus den Altforderungen erfolgten im Ergebnis im Wesentlichen über die Auskehrung von Insolvenzquoten von Forderungen, die bei in Insolvenz befindlichen Drittschuldnern der Insolvenzschuldnerin von der Insolvenzverwalterin angemeldet worden waren. Dazu waren von der Insolvenzverwalterin sämtliche Ansprüche eigenständig zu erarbeiten.

Gesamtwürdigung/Gesamtschau gemäß Vergütungsantrag:

Im Rahmen der Gesamtschau hat die Insolvenzverwalterin den Zuschlag von 55 Prozentpunkten auf 50 Prozentpunkte reduziert. Dabei ist berücksichtigt worden, dass die Tätigkeit der Insovlenzverwalterin im vorläufigen Insolvenzverfahren bei den Zuschlagspositionen zu keiner relevanten Arbeitserleichterung im Insolvenzverfahren geführt hat. Der Schlussrechnungsprüfer hat gegen die Vergütungsfestsetzung keine Einwendungen erhoben.

IV. Auslagen pp.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 330,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 118 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nordhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Bunte Straße 13, 48496 Hopsten, Tel.: 05458/9331770, Fax: 05458/93317799, E-Mail: inso@ra-kreimer.de, Internet: www.ra-kreimer.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 135.343,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.347.483,13 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Nordhorn, 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
20.07.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.08.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 19.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
10.07.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Tanja Kreimer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.06.2023 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen als vorläufige Insolvenzverwalterin.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.949,39 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
50 % Zuschlag korrekt berechnet auf die Regelvergütung für die Prüfung Verbleib Anlage- und Umlaufvermögen, Prüfung Aus- und Absonderungsrechte, Klärung Arbeitsverhältnisse (nicht im Rahmen einer klassischen Betriebsfortführung, hier u.a. noch ein Prozess vor dem ArbG Solingen) bei eingeschränkter Auskunftserteilung durch den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 07.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
20.06.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 06.07.2023 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Nordhorn, 19.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
06.01.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.02.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 05.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
06.07.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 22.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
04.03.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH,
Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf
(AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465
Schüttorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin entspricht,
wird auf den 18.03.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle
Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Der Antrag ist vom Unterzeichnenden geprüft worden. Wenn keine erheblichen
Einwendungen erhoben werden, ist eine antragsgemäße Festsetzung beabsichtigt.

Amtsgericht Nordhorn, 03.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
09.10.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Khan Montagen GmbH,
Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf
(AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465
Schüttorf, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Nordhorn, 09.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 131755 HRB 131755: Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 30/20) vom 17.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenz…
HRB 131755: Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (7 IN 30/20) vom 17.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
22.09.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: Über das Vermögen der Khan Montagen GmbH, Die Montage von
Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück,
HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a, 48465 Schüttorf,
(Geschäftsführer), ist am 17.09.2020 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Bunte Straße 13, 48496
Hopsten, Tel.: 05458/93 31 77-0, Fax: 05458/93 31 77-99, E-Mail:
kanzlei@ra-kreimer.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.10.2020 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.11.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (18.11.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 21.09.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

http:// www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de/gericht/datenschutz/

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 30/20 · Khan Montagen GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 30/20
Wirksam am
01.07.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131755
7 IN 30/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Khan
Montagen GmbH, Die Montage von Rohrleitungen und Rohrleitungsbau, Südkamp 7,
48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131755), vertr. d.: Rafael Khan, Südkamp 7a,
48465 Schüttorf, (Geschäftsführer), ist am 30.06.2020 um 08:55 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Bunte Straße 13, 48496 Hopsten, Tel.: 05458/93 31
77-0, Fax: 05458/93 31 77-99, E-Mail: kanzlei@ra-kreimer.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 30.06.2020

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Berichtigungen
HRB 131755 HRB 131755: Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Eingetragen in Ergänzung zur lfd. Nr. 7 vom 03.03.2016, nicht mehr: Geschäftsführer: Khan, Ghiassudin, Ahaus, *XX.XX.XXXX.
HRB 131755: Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Eingetragen in Ergänzung zur lfd. Nr. 7 vom 03.03.2016, nicht mehr: Geschäftsführer: Khan, Ghiassudin, Ahaus, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 131755 HRB 131755: Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Nicht mehr Geschäftsführer: Khan, Ghiasuddin, Ahaus, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Khan, Rafael, Schüttorf, *…
HRB 131755: Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Nicht mehr Geschäftsführer: Khan, Ghiasuddin, Ahaus, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Khan, Rafael, Schüttorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 131755 HRB 131755:Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern.Bestellt als Geschäftsführer: Khan, Ghiassudin, Ahaus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen …
HRB 131755:Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern.Bestellt als Geschäftsführer: Khan, Ghiassudin, Ahaus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 131755 HRB 131755:Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern.Von Amts wegen gelöscht, gem. 395 FamFG, nicht mehr: Geschäftsführer: Sarfraz, Ahmed, Erkrath, *XX.XX.XXXX.
HRB 131755:Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern.Von Amts wegen gelöscht, gem. 395 FamFG, nicht mehr: Geschäftsführer: Sarfraz, Ahmed, Erkrath, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 131755 Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Prokura erloschen: Hebben, Elisabeth, Legden, *XX.XX.XXXX.
Khan Montagen GmbH, Schüttorf-Samern, Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern. Prokura erloschen: Hebben, Elisabeth, Legden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 131755 Khan Montagen GmbH, Schüttorf, Südkamp 7, 48465 Schüttorf. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Schüttorf-Samern…
Khan Montagen GmbH, Schüttorf, Südkamp 7, 48465 Schüttorf. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Schüttorf-Samern beschlossen. Schüttorf-Samern. Geschäftsanschrift: Südkamp 7, 48465 Schüttorf-Samern.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.