HRB 201372

Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Burgdorf

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Registerdaten

Sitz
Burgdorf
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH Uetze

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 117/25 · Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 117/25
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201372
35 IN 117/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH vertr. d. d. GF, Kyritzer Weg 5, 17329 Krackow (AG Hildesheim, HRB 201372), vertr. d.: Lukasz Rosinski, POLEN, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 29.08.2025 am 31.08.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 31.08.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 35 IN 117/25 · Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 117/25
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201372
35 IN 117/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH vertr. d. d. GF, Kyritzer Weg 5, 17329 Krackow (AG Hildesheim, HRB 201372), vertr. d.: Lukasz Rosinski, POLEN, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 29.08.2025 sind am 31.08.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 31.08.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 35 IN 117/25 · Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 117/25
Wirksam am
29.08.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 201372
Amtsgericht
Gifhorn
Beschluss

35 IN 117/25
29.08.2025

In dem Insolvenzantragsverfahren

Bahn-BKK, Engelstraße 55, 48123 Münster,
- Antragstellerin -

g e g e n

Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH vertr. d. d. GF, Kyritzer Weg 5, 17329 Krackow (AG Hildesheim, HRB 201372),
vertreten durch:
Lukasz Rosinski, POLEN, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -

wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin am 29.08.2025 um 09:38 Uhr angeordnet:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Torsten Gutmann, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511-54381596, E-Mail: hannover@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO wird der Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

4. Den Schuldnern der Antragsgegnerin wird untersagt, an diese zu zahlen.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

6. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO
a) das Vermögen der Antragsgegnerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragsgegnerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragsgegnerin fortführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragsgegnerin zu betreten; die Antragsgegnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Er kann die Herausgabe der Unterlagen an sich verlangen.

8. Der Beschluss vom 07.07.2025 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten

9. Der Antragsgegnerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm

a) ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),

b) je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),

vorzulegen.

10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen.

Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Die Anordnung ist notwendig, um den Betrieb der Antragsgegnerin fortzuführen und zu erhalten.

Die Antragsgegnerin ist ihren Auskunftspflichten bisher nicht nachgekommen.

Die notwendigen Auskünfte sind ohne vorläufige Insolvenzverwalterbestellung nicht zu erhalten. Ein Sachverständiger kann nicht zur Abfrage von Daten nach §§ 21, 22 InsO ermächtigt werden, vielmehr ist dann ein vorläufiger Insolvenzverwalter zu bestellen (BGH, Beschluss vom 04.03.204, Az IX ZB 133/03, zit. nach juris).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Timm
Richter am Amtsgericht

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Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201372 HRB 201372: Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Burgdorf, Wundramweg 5, 31303 Burgdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Berner, Bianca, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Berner, André Robert…
HRB 201372: Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Burgdorf, Wundramweg 5, 31303 Burgdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Berner, Bianca, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Berner, André Robert, Celle, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Berner, André, Celle, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 201372 HRB 201372: Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Uetze, Dornbusch 11, 31311 Uetze. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverleg…
HRB 201372: Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Uetze, Dornbusch 11, 31311 Uetze. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Burgdorf beschlossen. Burgdorf. Neue Geschäftsanschrift: Wundramweg 5, 31303 Burgdorf.
Veränderungen
HRB 201372 HRB 201372: Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Uetze, Dornbusch 11, 31311 Uetze. Einzelprokura: Berner, André, Celle, *XX.XX.XXXX.
HRB 201372: Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Uetze, Dornbusch 11, 31311 Uetze. Einzelprokura: Berner, André, Celle, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 201372 HRB 201372:Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Uetze, Dornbusch 11, 31311 Uetze.Geändert, nun: Geschäftsführer: Berner, Joachim, Uetze, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen …
HRB 201372:Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Uetze, Dornbusch 11, 31311 Uetze.Geändert, nun: Geschäftsführer: Berner, Joachim, Uetze, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Berner, Bianca, Uetze, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 201372 Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Burgdorf, Heinrichstraße 5 A, 31303 Burgdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegu…
Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Burgdorf, Heinrichstraße 5 A, 31303 Burgdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Uetze beschlossen. Geschäftsanschrift: Dornbusch 11, 31311 Uetze.
Neueintragungen
HRB 201372 Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Burgdorf, Heinrichstraße 5 A, 31303 Burgdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2008. Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 5 A, 31303 Bu…
Kfz-Sachverständigenbüro Berner GmbH, Burgdorf, Heinrichstraße 5 A, 31303 Burgdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2008. Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 5 A, 31303 Burgdorf. Gegenstand: Der Betrieb und die Unterhaltung eines Kfz-Sachverständigenbüros und die Erstellung von Fahrzeugsachverständigengutachten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berner, Joachim, Burgdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.