HRB 12710
Kettler Plastics GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ense
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Registerdaten
- Sitz
- Ense
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 21 IN 112/19 · Kettler Plastics GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 112/19
- Wirksam am
- 28.03.2022
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 12710
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Kettler Plastics GmbH, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Walczok, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.05.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
21 IN 112/19
Amtsgericht Arnsberg, 24.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 21 IN 112/19 · Kettler Plastics GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 112/19
- Wirksam am
- 12.11.2021
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 12710
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12710 eingetragenen Kettler Plastics GmbH, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Walczok, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf
Vorläufiger Sachwalter:
Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 31.07.2019 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Das verwaltete Vermögen betrug 1.554.451,78 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €.
Der Regelsatz der Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt demnach 35 303,42 €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 14 709,76 EUR zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxx EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Der Festsetzung der Zuschläge liegen folgende Überlegungen zu Grunde:
Im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens wurde die Fortführung des Geschäftsbetriebes überwacht. Der vorläufige Sachwalter hat dabei Mitarbeiter abgestellt, um eine enge Abstimmung mit der Geschäftsleitung, den beauftragten Beratern und den Mitarbeitern zu gewährleisten. Erschwerend im Rahmen dieser Tätigkeiten ist zu berücksichtigen, dass das Unternehmen aus einem vorhergehenden Insolvenzverfahren hervorgegangen ist. Insofern waren auch Sachverhalte des Vorverfahrens zu prüfen. Der hierfür erforderliche Aufwand übersteigt die Aufgaben eines durchschnittlichen Verfahrens, der Mehraufwand des vorläufigen Sachwalters ist im Rahmen der Zuschlagsgewährung zu vergüten. Der hierbei angesetzte Zuschlag in Höhe von 15 % ist nicht zu beanstanden.
Im Rahmen der vorläufigen Sachverwaltung waren durch den Sachwalter auch miteinander konkurrierende Aus- und Absonderungsrechte an dem bestehenden Warenlager zu prüfen. Da eine Aufnahme des Wertes in die Berechnungsgrundlage nicht erfolgte, sondern nur der Wert der tatsächlichen Ausproduktion aufgenommen wurde, ist die Mehrarbeit des vorläufigen Sachwalters mit einem Zuschlag auf Vergütung zu entlohnen. Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 20 % ist nicht zu beanstanden, zumal die bereits befriedigten Aus- und Absonderungsrechte von der Berechnungsgrundlage abgezogen wurden.
Das Unternehmen der Schuldnerin war mit dem Schwesterunternehmen der Kettler Freizeit GmbH eng verbunden. Das Buchhaltungswesen der Schuldnerin wurde nicht separat geführt und war daher nicht unmittelbar nachvollziehbar. Erschwerend ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass von der Schuldnerin ein veraltetes Buchhaltungsprogramm genutzt wurde. Die Buchhaltung entsprach nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung. Der mit der Aufarbeitung verbundene Mehraufwand rechtfertigt einen Zuschlag in Höhe von 20 %.
In dem Unternehmen wurden 75 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Rahmen des vorläufigen Verfahrens wurden regelmäßig Betriebsversammlungen abgehalten, die Insolvenzgeldvorfinanzierung umfangreich organisiert sowie Abstimmungsgespräche mit dem Betriebsrat sowie dem Betriebsrat der Schwestergesellschaft geführt. Der hiermit verbundene Mehraufwand ist durch einen Zuschlag entsprechend zu vergüten. Die geltend gemachte Höhe von 30 % ist dabei grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Die Gesamtzuschlagshöhe von 85 % ist jedoch im Rahmen der Gesamtwürdigung auf 75 % zu kürzen, da sich einzelne Tätigkeitsschwerpunkt teilweise überlappen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.09.2021 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 eingesehen werden.
21 IN 112/19
Amtsgericht Arnsberg, 09.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12710 HRB 12710: Kettler Plastics GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Prokura erloschen: Brüggemann, Dirk, Ense, *XX.XX.XXXX; Topp, Martin, Menden, *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen e…
HRB 12710 HRB 12710: Kettler Plastics GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Nicht mehr Geschäftsführer: Bierhoff, Olaf, Sundern, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Walczok, Bernd Gerhard, Weimar, *XX.XX.XXXX…
HRB 12710 HRB 12710: Kettler Plastics GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Christian Roman Nikolaus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bierhoff, Olaf, Sunde…
HRB 12710 HRB 12710: Kettler Plastics GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2018 hat die Änderung d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.