HRB 12712

Kettler Freizeit GmbH

Amtsgericht Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hauptstraße 28, 59469 Ense

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ense
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
22.10.2019
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Bernd Gerhard Walczok

Weimar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-01

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Produktion, Einkauf, Handel und Vertrieb von Freizeit Gebrauchsgegenständen wie Fitnessgeräte, Gartenmöbel, Spielzeug und Möbel für Kinder

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 111/19 · Kettler Freizeit GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 111/19
Wirksam am
19.07.2024
Registerbezug
Arnsberg, HRB 12712
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Kettler Freizeit GmbH, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Walczok, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit

Verfahrensbevollmächtigter:
Lambrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf,

wird der Termin vom 30.07.2024 verlegt auf

Dienstag, 13.08.2024, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.

Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Verhinderung.

21 IN 111/19
Amtsgericht Arnsberg, 18.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 111/19 · Kettler Freizeit GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 111/19
Wirksam am
11.07.2024
Registerbezug
Arnsberg, HRB 12712
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Kettler Freizeit GmbH, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Walczok, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Gerichtliche Geltendmachung eventuell bestehender Haftungsansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Olaf Bierhoff, bzw. den Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung des vorgenannten Rechtsstreits ,
bestimmt auf

Dienstag, 30.07.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

21 IN 111/19
Amtsgericht Arnsberg, 10.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 111/19 · Kettler Freizeit GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 111/19
Wirksam am
21.12.2021
Registerbezug
Arnsberg, HRB 12712
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Kettler Freizeit GmbH, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Walczok, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf

Vorläufiger Sachwalter:
Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 16.10.2019 aus. Unstreitig ist, dass er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat. Auf welche Weise und nach welcher Vorschrift die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festzusetzen ist, ist jedoch ebenso ungeklärt wie die Frage, wonach sich die Berechnungsgrundlage bemisst.
Bis zur Klarstellung durch den Gesetzgeber und Ergänzung der maßgeblichen Vorschriften in der InsO bzw. der InsVV erscheint es sachgerecht, die Vergütung des vorläufigen Sachwalters über die Verweisungskette der §§ 270a Abs. 1, 274 Abs. 1, 63, 65 InsO i. V. m. § 12 InsVV analog zu ermitteln.
Danach stehen dem vorläufigen Sachwalter in der Regel 25 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung zu. Ob dieser Regelsatz aufgrund einer analogen Anwendung des § 11 InsVV nochmals zu reduzieren ist, ist streitig.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters gemäß § 270a InsO ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat.
Bei Beendigung des Amtes des vorläufigen Sachwalters belief sich der Wert der Masse auf 12.134.578,27 EUR EUR.
Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Regelsatzes beträgt die Vergütung demnach xxx EUR EUR.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.08.2021 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 eingesehen werden.

21 IN 111/19
Amtsgericht Arnsberg, 17.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 111/19 · Kettler Freizeit GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
Insolvenzgericht
Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 111/19
Wirksam am
03.11.2021
Registerbezug
Arnsberg, HRB 12712
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 111/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Kettler Freizeit GmbH, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Walczok, Hauptstraße 28, 59469 Ense-Parsit

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Hochsauerland AöR
vertreten durch ihren Vorstand, dieser vertreten
durch Herrn Jürgen Hilleband
und Herrn Jens Steinhausen, Am Markt 4, 59929 Brilon wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.

Es handelt sich um ein Verfahren, welches vor dem 01.01.2021 eröffnet wurde, so dass der einmalige Anspruch nur xxx Euro betragen würde.

Allerdings richtet sich die weitere Vergütung nach der Bestellung eines vorläufigen Sachwalters nach Absatz 1, dies ist in diesem Verfahren der Fall, so dass eine Pauschale nicht zusätzlich entstanden ist und abzusetzen war.

Wird der vorläufige Gläubigerausschuss erst eingesetzt, nachdem bereits ein vorläufiger Sachwalter vom Gericht bestellt wurde, besteht kein Anspruch auf die Pauschale (Randnr. 9 zu § 17 InsVV Graf-Schlicker InsO, 5. Auflage 2020).

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 95,00 EUR angemessen ist. Für 17 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.615,00 EUR.

Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten 108,00 EUR
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 eingesehen werden.

21 IN 111/19
Amtsgericht Arnsberg, 29.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 12712 HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Prokura erloschen: Brüggemann, Dirk, Ense, *XX.XX.XXXX; Topp, Martin, Menden, *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Prokura erloschen: Brüggemann, Dirk, Ense, *XX.XX.XXXX; Topp, Martin, Menden, *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 12712 HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 12712 HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Bestellt als Geschäftsführer: Walczok, Bernd Gerhard, Weimar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell…
HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Bestellt als Geschäftsführer: Walczok, Bernd Gerhard, Weimar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bierhoff, Olaf, Sundern, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12712 HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Christian Roman Nikolaus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bierhoff, Olaf, Sunde…
HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Christian Roman Nikolaus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bierhoff, Olaf, Sundern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brüggemann, Dirk, Ense, *XX.XX.XXXX; Topp, Martin, Menden, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 12712 HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2018 hat die Änderung de…
HRB 12712: Kettler Freizeit GmbH, Ense, Hauptstraße 28, 59469 Ense. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Sitz) und § 4 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 96279) nach Ense beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hauptstraße 28, 59469 Ense. Gegenstand: Entwicklung, Produktion, Einkauf, Handel und Vertrieb von Freizeit Gebrauchsgegenständen wie Fitnessgeräte, Gartenmöbel, Spielzeug und Möbel für Kinder. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koch, Christian Roman Nikolaus, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.