HRA 15823
Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 BobingenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bobingen
- Datenstand
- 2024-04-24
- Quelle
- Handelsregister
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Kessler GmbH
HRB 22370 · Amtsgericht Augsburg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
8 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 07.03.2024
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
Aktenzeichen: 551 IN 698/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG, Bärensteiner Straße 30, 01277 Dresden, Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters (ehemaligen) am 06.03.2024 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 15823 HRA 15823: Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, Bobingen, Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.07.2018 (Az. 534…
Forderungsprüfung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 25.10.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Druck + Medien GmbH &
Co. KG, Bärensteiner Straße 30, 01277 Dresden, Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d.
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 11.12.2018 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der
Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
551 IN 698/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 25.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 12.10.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Druck + Medien GmbH &
Co. KG,
Bärensteiner Straße 30, 01277 Dresden ,Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d.
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.10.2018 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
551 IN 698/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 13.09.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Druck + Medien GmbH &
Co. KG, Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d.
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
Mit Zustimmung des Gewählten ergeht durch das Gericht folgender
Beschluss
Zum neuen Insolvenzverwalter wird Nico Kämpfert; Carl Miller Str. 6, 39112
Magdeburg bestellt.
551 IN 698/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 26.07.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Druck + Medien GmbH &
Co. KG, Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d.
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 20.07.2018 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
551 IN 698/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 03.07.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
534/551 IN 698/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kessler Druck + Medien GmbH &
Co. KG, Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d.
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
- wurde am 02.07.2018 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Albert Wolff, Am Schießhaus 1, 01067 Dresden, Telefon
geschäftlich: 0351 49185 0 Telefax: 0351 49185 99 Email geschäftlich:
dresden@worako.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
13.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 12.09.2018, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Mittwoch, 12.09.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 698/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 551 IN 698/18 · Kessler Druck + Medien GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 698/18
- Wirksam am
- 16.05.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 15823
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kessler Druck +
Medien GmbH & Co. KG, Bärensteiner Str. 30, 01277 Dresden, Produktionsstätte:
Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen, Amtsgericht Augsburg , HRA 15823
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kessler GmbH; d.
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Voss
- wurde am 16.05.2018 um 11.00 Uhr Albert Wolff, Am Schießhaus 1, 01067
Dresden, Telefon geschäftlich 0351 49185 0, Telefax 0351 49185 99, Website
www.worako.de, Email geschäftlich dresden@worako.de zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
534 IN 698/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 15823 HRA 15823: Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, Bobingen, Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen. Prokura erloschen: Simonek, Heiko Jochen, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 15823 Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, Bobingen, Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen. Einzelprokura: Simonek, Heiko Jochen, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 15823 Kessler Druck und Medien GmbH & Co. KG, Bobingen (Michael-Schäffer-Straße 1, 86399 Bobingen, Betrieb einer Druckerei und Vornahme von Verlagsgeschäften aller Art sowie sonstigen, damit direkt oder indirekt i…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.