HRB 7015

Kessel GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Siehdichum

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Registerdaten

Sitz
Siehdichum
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kessel GmbH Frankfurt (Oder)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 3 IN 126/19 · Firma Kessel GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 126/19
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 7015
3 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Kessel GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 7015 FF), An der Pohlitzer Mühle 01, 15890 Siehdichum OT Pohlitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anke Kessel, Grubenweg 01, 15890 Rießen wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 19.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 126/19 · Firma Kessel GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 126/19
Wirksam am
13.01.2025
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 7015
3 IN 126/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Kessel GmbH, An der Pohlitzer Mühle 01, 15890 Siehdichum OT Pohlitz ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 26.669,54€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Frankfurt (Oder), 13.1.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 126/19 · Firma Kessel GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 126/19
Wirksam am
16.03.2022
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 7015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Kessel GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 7015 FF), An der Pohlitzer Mühle 01, 15890 Siehdichum OT Pohlitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anke Kessel, Grubenweg 01, 15890 Rießen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 28.04.2022 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 126/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 126/19 · Kessel GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 126/19
Wirksam am
06.10.2021
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 7015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Kessel GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 7015 FF), An der Pohlitzer Mühle 01, 15890 Siehdichum OT Pohlitz, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anke Kessel, Grubenweg 01, 15890 Rießen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.11.2021 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. 3 IN 126/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7015 FF HRB 7015 FF: Kessel GmbH, Siehdichum, An der Pohlitzer Mühle 1, 15890 Siehdichum OT Pohlitz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 Gm…
HRB 7015 FF: Kessel GmbH, Siehdichum, An der Pohlitzer Mühle 1, 15890 Siehdichum OT Pohlitz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 7015 FF HRB 7015 FF: Kessel GmbH, Siehdichum, An der Pohlitzer Mühle 1, 15890 Siehdichum OT Pohlitz. Sitz der Firma: Siehdichum; Geschäftsanschrift: An der Pohlitzer Mühle 1, 15890 Siehdichum OT Pohlitz; Vorstand: Ä…
HRB 7015 FF: Kessel GmbH, Siehdichum, An der Pohlitzer Mühle 1, 15890 Siehdichum OT Pohlitz. Sitz der Firma: Siehdichum; Geschäftsanschrift: An der Pohlitzer Mühle 1, 15890 Siehdichum OT Pohlitz; Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Kessel, Anke, *XX.XX.XXXX, Siehdichum; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.01.2016 ist der Sitz von Frankfurt (Oder) nach Siehdichum verlegt; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 4 (Weglassung der Gründungsgesellschafter).
Veränderungen
HRB 7015 FF Kessel GmbH, Frankfurt (Oder), Bahnhofstr. 11, 15230 Frankfurt (Oder). Die Geschäftsanschrift ist wie folgt im Registerblatt vermerkt worden: Bahnhofstr. 11, 15230 Frankfurt (Oder).
Kessel GmbH, Frankfurt (Oder), Bahnhofstr. 11, 15230 Frankfurt (Oder). Die Geschäftsanschrift ist wie folgt im Registerblatt vermerkt worden: Bahnhofstr. 11, 15230 Frankfurt (Oder).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.