HRB 15313
KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/EggersdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Petershagen/Eggersdorf
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 21.11.2025
- Datenstand
- 2026-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ramona Klein
Petershagen/Eggersdorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten UG (haftungsbeschränkt) Petershagen/Eggersdorf
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen für Kurier-, Eil- und Sonderfahrten im Nah- und Fernverkehr
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 3 IN 50/19 · KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 50/19
- Wirksam am
- 19.11.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15313
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15313 FF), Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Klein, Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf wird das Verfahren aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Absatz 1 InsO).
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), den 17.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 IN 50/19 · KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 50/19
- Wirksam am
- 21.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15313
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15313 FF), Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Klein, Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 447.617,54 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 40.410,18 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 20.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 50/19 · KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 50/19
- Wirksam am
- 13.12.2024
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15313
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15313 FF), Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Klein, Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 27.01.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 12.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 50/19 · KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 50/19
- Wirksam am
- 26.07.2024
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15313
Firma KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15313 FF), Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ramona Klein, Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 16.09.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 50/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 50/19 · KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 50/19
- Wirksam am
- 26.01.2022
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15313
3 IN 50/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15313 FF HRB 15313 FF: KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund de…
Forderungsprüfung 3 IN 50/19 · KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 50/19
- Wirksam am
- 26.04.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15313
Insolvenzabteilung
3 IN 50/19
Über das Vermögen der Firma
KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH,
Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die
Geschäftsführerin Ramona Klein
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15313 FF)
wird auf den am 07.02.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.04.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf die Insolvenzverwalterin über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an die
Insolvenzverwalterin.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 21.06.2019 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 19.07.2019.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die
angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen
zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie
zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 26. April 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15313 FF HRB 15313 FF: KES-Dienstleistungsgesellschaft für Kurier-Eil und Sonderfahrten GmbH, Petershagen/Eggersdorf, Ludwigstraße 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf. Name der Firma: KES-Dienstleistungsgesellschaft für …
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schäfer, Lutz; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 ist das Stammkapital um 24.700,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist neu gefasst, geändert sind insbesondere die Firma, das Stammkapital und die allgemeine Vertretungsregelung.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.