HRB 14178

Keops GmbH

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Aschaffenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.06.2020
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-01 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-29 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Einzel- und Großhandel mit Wasserpfeifen (Shisha) sowie mit Tabak und Zubehör, ferner der Vertrieb von Wasserpfeifen (Shisha), Tabak und Zubehör, außerdem der Betrieb einer Shisha-Lounge.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 654 IN 307/18 · Keops GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 307/18
Wirksam am
25.05.2021
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 14178
654 IN 307/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Keops GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bekkaoui Samir, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: marokkanisch und Sefraoui Sanaa, geboren am
XX.XX.XXXX, Maximilianstraße 25, 63739 Aschaffenburg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14178
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Acikel Ercan, Untermainkai 30, 60329 Frankfurt, Gz.: 98/18EA

1. Die Prüfung der bis 04.06.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 21.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 654 IN 307/18 · Keops GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 307/18
Wirksam am
09.03.2021
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 14178
654 IN 307/18

In dem Verfahren über den Antrag

Keops GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bekkaoui Samir, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: marokkanisch und Sefraoui Sanaa, geboren am
XX.XX.XXXX, Maximilianstraße 25, 63739 Aschaffenburg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14178
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Acikel Ercan, Untermainkai 30, 60329 Frankfurt, Gz.: 98/18EA

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha Lühr, Schimborner Straße 27, 63768
Hösbach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.09.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 17.585,30 EUR
auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20
%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.09.2020 und dem
Schreiben vom 08.03.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Wegen des obstruktiven Verhaltens des Geschäftsführers war dem vorläufigen
Insolvenzverwalter ein Zuschlag zu gewähren. Der Geschäftsführer war
unkooperativ und erteilte dem Insolvenzverwalter sogar ein Hausverbot für die
Geschäftsräume der Schuldnerin. Die Sichtung und die Sicherung der
Insolvenzmasse waren deshalb mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Der
vorläufige Insolvenzverwalter war auch damit beauftragt ein Gutachten über die
Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erstellen. Die
insoweit entstandene Arbeitserleichterung wird jedoch von dem entstandenen
Mehraufwand mehr als kompensiert. Der beantragte Zuschlag von 10 % ist hierfür
angemessen.
Ein weiterer Zuschlag war für die Betriebsfortführung zu gewähren. Ein solcher
Zuschlag kann nur dann gewährt werden, wenn der durch die Betriebsfortführung
entstandenen Mehraufwand nicht bereits durch die Erhöhung der Vergütung wegen
des Überschusses aus der Betriebsfortführung angemessen entlohnt wurde. Ohne
den Überschuss aus der Betriebsfortführung wurde die Vergütung des
Insolvenzverwalters BETRAG € betragen. Mit Berücksichtigung des Überschusses
beträgt sie BETRAG €. Die Vergütung des Insolvenzverwalters hat sich durch die
Betriebsfortführung um BETRAG € erhöht. Nach den überzeugenden Ausführungen des
vorläufigen Insolvenzverwalters wäre ihm grundsätzlich ein Zuschlag von 40 % zu
gewähren, sodass ihm als Vergütung 65 % der Vergütung, die er als
Insolvenzverwalter erhielte, zustünden. Ausgehend von der Regelvergütung des §
2 InsVV ergibt sich somit ein Betrag von BETRAG €. Durch den Zuschlag würde
sich die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters somit um BETRAG €
erhöhen, wenn keine Erhöhung durch den erwirtschafteten Überschuss erfolgt
wäre. Nach Abzug des Betrags um den sich die Vergütung bereits durch den
Überschuss aus der Betriebsfortführung erhöht hat. Verbleibt noch ein Betrag
von BETRAG €. Das sind circa 10 % der sich aus § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO
ergebenden Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Es war somit ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 09.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14178 HRB 14178: Keops GmbH, Aschaffenburg, Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 07.02.2019 (Az. 654 IN 307/18) das Inso…
HRB 14178: Keops GmbH, Aschaffenburg, Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 07.02.2019 (Az. 654 IN 307/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 14178 HRB 14178: Keops GmbH, Aschaffenburg, Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Von Amts wegen gelöscht gem. § 395 FamFG: Geschäftsführer: Sefraoui, Sanaa, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 14178: Keops GmbH, Aschaffenburg, Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Von Amts wegen gelöscht gem. § 395 FamFG: Geschäftsführer: Sefraoui, Sanaa, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 307/18 · Keops GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 307/18
Wirksam am
16.08.2019
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 14178
654 IN 307/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Keops GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bekkaoui Samir, geboren am
XX.XX.XXXX und Sefraoui Sanaa, geboren am XX.XX.XXXX, Maximilianstraße 25,
63739 Aschaffenburg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14178
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Acikel Ercan, Untermainkai 30, 60329 Frankfurt, Gz.: 98/18EA

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Verkauf des gesamten Warenlagers der Insolvenzschuldnerin zum Kaufpreis von
1.785,00 EUR brutto
wird bestimmt auf

Dienstag, 17.09.2019, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5,
63739 Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Die von dem Insolvenzverwalter zur Vorbereitung des Termins eingereichten
Unterlagen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg
-Insolvenzgericht- (1. Obergeschoss) des Amtsgerichts Aschaffenburg
(Nebenstelle), Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg, eingesehen werden.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 14.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 654 IN 307/18 · Keops GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 307/18
Wirksam am
07.02.2019
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 14178
654 IN 307/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

1) Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstraße 13, 63741 Aschaffenburg, Gz.: 9204/130/
31002 - VO33 - 215/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger zu 1 -

2) mhplus Betriebskrankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Franckstraße 8,
71636 Ludwigsburg, Gz.: 92554952/INSO/63739
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Keops GmbH, Maximilianstraße 25, 63739 Aschaffenburg, vertreten durch die
Geschäftsführerin Sefraoui Sanaa, geboren am XX.XX.XXXX, Maximiliastraße 25,
63739 Aschaffenburg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14178
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Acikel Ercan, Untermainkai 30, 60329 Frankfurt, Gz.: 98/18EA
Geschäftszweig:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.02.2019 um 09.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sascha Lühr
Schimborner Straße 27, 63768 Hösbach
Telefon: +49 (6024) 6387667
Telefax: +49 (6024) 6387669
Email: sluehr@becker-krueger.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.04.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 04.04.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.08.2018 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 07.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 307/18 · Keops GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 307/18
Wirksam am
16.10.2018
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 14178
613 IN 307/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstraße 13, 63741 Aschaffenburg, Gz.: 9204/130/
31002 - VO33 - 215/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Keops GmbH, Maximilianstraße 25, 63739 Aschaffenburg, vertreten durch die
Geschäftsführerin Sefraoui Sanaa, geboren am XX.XX.XXXX, Maximiliastraße 25,
63739 Aschaffenburg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14178
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 16.10.2018 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sascha Lühr, Schimborner
Straße 27, 63768 Hösbach, Telefon: +49 (6024) 6387667, Telefax: +49 (6024)
6387669, Email: sluehr@becker-krueger.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankauskünfte einzuholen,
Gelder entgegenzunehmen und Forderungen einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 14178 HRB 14178: Keops GmbH, Aschaffenburg, Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2017. Geschäftsanschrift: Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffe…
HRB 14178: Keops GmbH, Aschaffenburg, Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2017. Geschäftsanschrift: Maximilianstr. 25, 63739 Aschaffenburg. Gegenstand des Unternehmens: Einzel- und Großhandel mit Wasserpfeifen (Shisha) sowie mit Tabak und Zubehör, ferner der Vertrieb von Wasserpfeifen (Shisha), Tabak und Zubehör, außerdem der Betrieb einer Shisha-Lounge. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sefraoui, Sanaa, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.