HRB 36613
Kemper & Co. GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
August-Bebel-Platz 10, 02625 BautzenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bautzen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.04.2019
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jan Thoß
Bautzen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Beteiligungsgesellschaft Thoß GmbH
Bautzen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Thoß Drahtwaren und Drahtprodukte GmbH Bautzen
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Drahtwaren und Drahtprodukten aller Art sowie Handel mit gleichartigen Produkten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 549 IN 181/19 · Kemper & Co. GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 181/19
- Wirksam am
- 04.11.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36613
Aktenzeichen: 549 IN 181/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kemper & Co. GmbH, August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 36613
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Thoß
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 26.10.2021 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert der Hauptsache 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde/Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht einzulegen. Bei Beschwerden in Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, beim Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post siehe ggf. gesonderter Hinweis. Im Falle der Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Bekanntmachung als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tag verstrichen sind.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei denen die Beschwerde oder Erinnerung einzulegen ist, eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gem. §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektr. Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die nach § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 181/19 · Kemper & Co. GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 181/19
- Wirksam am
- 05.06.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36613
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kemper & Co. GmbH,
August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 36613
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Thoß
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.06.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es erfolgte folgende Bekanntmachung an die Massegläubiger:
1. Es hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger möglicherweise nicht ausreicht und demgemäß
nach der Rangordnung des § 209 InsO zu berichtigen ist.
2. Die Masseunzulänglichkeit wurde dem zuständigen Insolvenzgericht angezeigt.
3. Eine Verteilung nach § 209 Inso kann erst erfolgen, wenn die Aus- und
Absonderungsrechte bedient sind und die Insolvenzmasse verwertet ist.
4. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung
ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher gemäß §
210 InsO unzulässig.
549 IN 181/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36613 HRB 36613: Kemper & Co. GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura erloschen: Dr. Thoss, Timm, Münster, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des…
Forderungsprüfung 549 IN 181/19 · Kemper & Co. GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 181/19
- Wirksam am
- 01.04.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36613
534/549 IN 181/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kemper & Co. GmbH,
August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 36613
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Thoß
- wurde am 01.04.2019 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Marcello Di Stefano, Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und
Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099 Dresden, Telefax: 0351
46906 891 Telefon geschäftlich: 0351 46906 302 Email geschäftlich:
distefano@reinhardt-rechtsanwaelte.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
14.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 248 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 25.06.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 25.06.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 181/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36613 HRB 36613: Kemper & Co. GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.02.2019, AZ: 534 IN 181/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zu…
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 181/19 · Kemper & Co. GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 181/19
- Wirksam am
- 14.02.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36613
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kemper & Co. GmbH,
August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 36613
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Thoß
- wurde am 14.02.2019 um 09.18 Uhr Marcello Di Stefano, Reinhardt & Kollegen
Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099
Dresden, Telefax 0351 46906 891, Telefon geschäftlich 0351 46906 302, Email
geschäftlich distefano@reinhardt-rechtsanwaelte.de, Website
www.reinhardt-rechtsanwaelte.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 181/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36613 HRB 36613: Kemper & Co. GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen. Name berichtigt: Einzelprokura: Dr. Thoss, Timm, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 36613 HRB 36613: Thoß Drahtwaren und Drahtprodukte GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gese…
HRB 36613 HRB 36613: Thoß Drahtwaren und Drahtprodukte GmbH, Bautzen, August-Bebel-Platz 10, 02625 Bautzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.05.2017. Geschäftsanschrift: August-Bebel-…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.