HRB 10300
Kemp-Koh Verwaltungs GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Golßen
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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Golßen
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Kemp-Koh GmbH Wurst- und Feinkosthandel Ludwigsfelde
- Kemp-Koh GmbH Wurst- und Feinkosthandel Königs Wusterhausen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 10300 CB HRB 10300 CB: Kemp-Koh Verwaltungs GmbH, Golßen, Am Klinkenberg 1, 15938 Golßen. Sitz der Firma: Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: …
HRB 10300 CB HRB 10300 CB: Kemp-Koh Verwaltungs GmbH, Golßen, Am Klinkerberg 1, 15938 Golßen. Name der Firma: Kemp-Koh Verwaltungs GmbH; Sitz der Firma: Golßen; Geschäftsanschrift: Am Klinkerberg 1, 15938 Golßen; Gegenst…
zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.12.2002
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017; 01.08.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Königs Wusterhausen (Amtsgericht Cottbus, HRB 10300) nach Golßen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz)und § 2 (Gegenstand des Unternehmens.). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Kemp-Koh Nord Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Cottbus,HRB 11070)und die Kemp-Koh Süd Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Cottbus,HRB 11078) jeweils mit Sitz in Golßen durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.