HRB 98557

kelviplast-itech GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Linsengericht

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Registerdaten

Sitz
Linsengericht
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz F21-494 GmbH Linsengericht

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 451/25 · kelviplast-itech GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 451/25
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 98557
70 IN 451/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO am 20.07.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen bzw. nicht ausreichen wird, die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Amtsgericht Hanau, 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 451/25 · kelviplast-itech GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 451/25
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 98557
Geschäfts-Nr.: 70 IN 451/25 Am 01.11.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9001920-60, Fax: 069/9001920-89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.01.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 18.02.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.11.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 451/25 · kelviplast-itech GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 451/25
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 98557
Az.: 70 IN 451/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9001920-60, Fax: 069/9001920-89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 19.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 451/25 · kelviplast-itech GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 451/25
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 98557
70 IN 451/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 10.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 451/25 · kelviplast-itech GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 451/25
Wirksam am
02.09.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 98557
70 IN 451/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der kelviplast-itech GmbH, Sandweg 14, 63589 Linsengericht (AG Hanau, HRB 98557), vertr. d.: Mehmet Fatih Uzünkök, Sandweg 14, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, Hahnstr. 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9001920-60, Fax: 069/9001920-89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 98557 HRB 98557: Blitz F21-494 GmbH, Linsengericht, Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma der Gesellschaft) un…
HRB 98557: Blitz F21-494 GmbH, Linsengericht, Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma der Gesellschaft) und 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: kelviplast-itech GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung von Maschinen und Apparaturen im Bereich Heizen, Kühlen und Temperieren für die Industrie und der Vertrieb derselben. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmitt, Achim, Belheim, *XX.XX.XXXX; Werner, Ludwig, Westerngrund, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 98557 HRB 98557: Blitz F21-494 GmbH, Linsengericht, Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Gesellschaftsvertrag von Amts wegen berichtigt, nun: Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 20.01…
HRB 98557: Blitz F21-494 GmbH, Linsengericht, Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Gesellschaftsvertrag von Amts wegen berichtigt, nun: Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in §§ 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 124815) nach Linsengericht und 6 (Geschäftsführung) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 98557 HRB 98557: Blitz F21-494 GmbH, Linsengericht, Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die …
HRB 98557: Blitz F21-494 GmbH, Linsengericht, Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2021 Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in §§ 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 124815) nach Frankfurt am Main und 6 (Geschäftsführung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Sandweg 14, 63589 Linsengericht. Gegenstand: die Verwaltung des eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Neff, Alexander, Eschenburg, *XX.XX.XXXX; Uzünkök, Mehmet Fatih, Istanbul, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.