HRB 31217
KeiRoh UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Burgstädt
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Registerdaten
- Sitz
- Burgstädt
- Datenstand
- 2025-09-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- KaiRoh UG (haftungsbeschränkt) Burgstädt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 520 IN 646/22 · KeiRoh UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 520 IN 646/22
- Wirksam am
- 17.03.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31217
Aktenzeichen: 520 IN 646/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KeiRoh UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF Sven Keilberg Friedrich-Marschner-Straße 14, 09217 Burgstädt, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31217
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Keilberg
ergeht am 16.03.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Gläubigerversammlung nach § 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
2. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, die Zustimmung oder Ablehnung zu folgendem Abstimmungspunkt bis 19.04.2023 schriftlich bei dem Insolvenzgericht (Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, Aktenzeichen 520 IN 646/22) einzureichen:
Mit Vereinbarung vom 03.01.2023 wurden alle der Insolvenzschuldnerin zustehenden Rechte und Ansprüche zur Fortnutzung der Domain, der Homepage, der Kontaktdaten und der Bezeichnung Burgstadel - das total unmögliche Wirtshaus auf Herrn Sven Keilberg übertragen.
Herr Keilberg verpflichtete sich gleichzeitig zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit den zuletzt drei beschäftigten Arbeitnehmern zum 01.01.2023 sowie zur Übernahme von Verpflichtungen aus sonstigen Versorgungsverträgen mit Dritten.
3. Nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn sich kein Gläubiger innerhalb der Frist schriftlich gegenüber dem Gericht äußert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 520 IN 646/22 · KeiRoh UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 520 IN 646/22
- Wirksam am
- 23.12.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31217
Aktenzeichen: 520 IN 646/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KeiRoh UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF Sven Keilberg Friedrich-Marschner-Straße 14, 09217 Burgstädt, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31217
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Keilberg
ergeht am 22.12.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 22.12.2022 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 08.02.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 22.03.2023 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 520 IN 646/22 · KeiRoh UG · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 520 IN 646/22
- Wirksam am
- 22.09.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31217
Aktenzeichen: 520 IN 646/22
der KeiRoh UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d. GF Sven Keilberg Friedrich-Marschner-Straße 14, 09217 Burgstädt, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31217
vertreten durch den Geschäftsführer Sven Keilberg
ergeht am 22.09.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 22.09.2022 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz und Geldbeträge entgegenzunehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31217 HRB 31217: KaiRoh UG (haftungsbeschränkt), Burgstädt, Friedrich-Marschner-Straße 14, 09217 Burgstädt. Firma nach Berichtigung: KeiRoh UG (haftungsbeschränkt).
HRB 31217 HRB 31217: KaiRoh UG (haftungsbeschränkt), Burgstädt, Friedrich-Marschner-Straße 14, 09217 Burgstädt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2017. Geschäftsanschrift: Friedrich…
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