HRB 32863
Keim Bedachungen GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wendelsheim
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Registerdaten
- Sitz
- Wendelsheim
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 28.08.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
27.08.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Adenauerring 1, 67547 Worms,
wird gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Schloßgasse 32, 55232 Alzey
1 IN 56/21
Alzey, den 21.05.2026
Insolvenzverfahren über das Vermögen von
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen und der zur Verteilung verfügbare Betrag wurden am 13.05.2026 öffentlich bekannt gemacht (§ 188 Satz 3 InsO). Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung und damit verbunden der Nichteinhaltung der Ausschlussfristen gem. §§ 189 ff InsO wird der Schlusstermin vertagt auf den 11.06.2026.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 13.05.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Amtsgericht Alzey, 13.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 15.04.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
08.04.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke gegen die Insolvenzmasse mit dem Recht zur Entnahme wie folgt festgesetzt: xxx
Gründe
Das Verfahren wurde am 11.04.2022 eröffnet und wird voraussichtlich nicht vor dem 12.05.2026 aufgehoben.
Die Vergütung entspricht zunächst der Regelvergütung auf der Basis der Berechnungsgrundlage von 96.201,51 € und wird ergänzt um die antizipierte Vorsteuererstattung aus dieser Vergütung in Höhe von xxx €. Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit. Gesondert zuerkannt wurden die Kosten für die übertragenen und durchgeführten Zustellungen. Es wurden 29 Zustellungen mit jeweils 3,50 € festgesetzt.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, auf die Regelvergütung einen Zuschlag zu gewähren.
Im Einzelnen führt der Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag, auf welchen hierbei Bezug genommen wird, drei Einzelpunkte an.
Der Verwalter war noch maßgeblich mit den Arbeitnehmern und den laufenden Zahlungs- und Kündigungsklagen betraut und konnte letztlich einen außergerichtlichen Vergleich erwirken. Der Einzug der Forderungen aus Lieferung und Leistung bzw. die dahingehende Aufarbeitung der ungeordneten Buchhaltung der Schuldnerin waren prägend für das Verfahren, obgleich dafür letztlich verhältnismäßig wenig Masse generiert werden konnte.
Bei einer Einzelbetrachtung der angeführten Punkte wären die beantragten 25 und 10 % Zuschlag durchaus zu rechtfertigen.
Letztlich müssen jedoch auch Abschlagskriterien berücksichtigt werden. Hierzu führt auch der Verwalter an, dass der Insolvenzverwalter bereits als Gutachter und vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, sodass ihm die Umstände bei seiner Bestellung als Insolvenzverwalter bereits bekannt waren. Dadurch ist auch ein Kriterium für einen kleinen Abschlag zu rechtfertigen.
Insgesamt hat der Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit einen Gesamtzuschlag von 30 % beantragt, welcher in der Gesamtschau nachvollziehbar und nicht als überhöht anzusehen ist.
Im Vergleich zu einem ähnlich gelagerten Durchschnitts-Verfahren kann aufgrund der o.g. Punkte unterm Strich festgestellt werden, dass das Verfahren als in einem doch bemerkbaren Maße als erschwert eingestuft werden kann. Insbesondere ist zu beachten, dass keine (massemehrende) Betriebsfortführung gegeben war, dennoch aber die o.g. Themen rund um das Arbeitsrecht.
Rechtsmittelbelehrung
(sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 17.03.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
16.03.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird
1) die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt
2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 12.05.2026 festgesetzt.
Die folgenden Tagesordnungspunkte werden angesetzt.
a) Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
b) Erhebung der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich einzureichen.
3) festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Rechtsmittelbelehrung
(Terminbestimmung)
Gegen vorstehende Terminbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.
Rechtsmittelbelehrung
(Prüfung der Rechnungslegung)
Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 17.03.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Amtsgericht Alzey, 16.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 25.02.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch: 1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Zustellung dieses Beschlusses wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 30.09.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
55219
1 IN 56/21 29.09.2022
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Johannes Hancke, c/o Kanzlei Lieser, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, wie folgt festgesetzt:
Begründung:
Gem. § 11 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Sie soll in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Weitere Bewertungskriterien sind Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Es handelt sich um die Mindestvergütung auf der Grundlage von 16 Gläubigern
Rechtsmittelbelehrung (sofortige Beschwerde )
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Belehrung elektronisches Dokument
Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenes Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.
Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)
- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32863 HRB 32863: Keim Bedachungen GmbH, Wendelsheim, Finkenbachstraße 22, 55234 Wendelsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 12.04.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Insolvenzverwalter ist: Dr. Johannes Hancke, c/o Kanzlei Lieser, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131 972 93 80, Fax: 06131 972 93 82, Internet: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.07.2022
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.06.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.07.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 11.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 56/21 · Keim Bedachungen GmbH · Insolvenzgericht Alzey
- Insolvenzgericht
- Alzey
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/21
- Wirksam am
- 07.02.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 32863
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 56/21
07.02.2022
Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Keim Bedachungen GmbH, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim (AG Mainz, HRB 32863),
vertreten durch:
1. Stefan Keim, Unterwendelsheim 27, 55234 Wendelsheim, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 07.02.2022 um 15:15 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Dr. Johannes Hancke, c/o Kanzlei Lieser, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131 972 93 80, Fax: 06131 972 93 82, Internet: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen (§ 22 Abs. 1 Ziffer 3. 2. HS InsO) .
4. Der Beschluss vom 23.12.2021 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 2 InsO
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
6. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfträume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
8. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen.
9. Die Rechnungslegungspflicht des Verwalters wird beschränkt auf die Erstellung eines umfassenden und detaillierten Berichts, der alle wesentlichen Geschäftsvorgänge und Geschäftsvorfälle transparent und nachvollziehbar darstellt.
Rechtsmittelbelehrung (sofortige Beschwerde § 793)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von einem zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32 55232 Alzey) einzulegen. Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Amtsgericht Alzey
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.