VR 5923

Kegler-Vereinigung Lauchhammer e.V.

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lauchhammer

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Registerdaten

Sitz
Lauchhammer
Datenstand
2024-12-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 5923 CB VR 5923 CB: Kegler-Vereinigung Lauchhammer e.V., Lauchhammer. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird…
VR 5923 CB: Kegler-Vereinigung Lauchhammer e.V., Lauchhammer. Vertretungsregelung: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vertreter: Kassenwart: 1.
Hentschel, Dirk Torsten, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer; 1. Vorsitzender: 2.
Kirchhöfer, Herbert Bernd, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer; 2. Vorsitzender: 3.
Mittag, Wolfgang Lutz, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer; Rechtsverhaeltnis: Der Verein ist entstanden durch Verschmelzung des Kegler-Verein Lauchhammer 1932 e.V. mit Sitz in Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus, VR 2720) und des Keglerverein Lauchhammer-Ost e.V. mit Sitz in Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus, VR 2901) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2015 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 02.06.2015, 05.06.2015.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.