HRB 31915

KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH

Amtsgericht Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eisenberg

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Registerdaten

Sitz
Eisenberg
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRB 31915 HRB 31915: KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH, Eisenberg, Schulstraße 18, 67304 Eisenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 hat zum Zwecke der Ausgliederung die Änderung des Gesells…
HRB 31915: KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH, Eisenberg, Schulstraße 18, 67304 Eisenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 hat zum Zwecke der Ausgliederung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 52.159,00 EUR auf nunmehr 1.052.159,00 EUR beschlossen. Weieter wurden die §§ 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und 11 (Aufgaben des Aufsichtsrates) des Gesellschaftsvertrages geändert. Neues Stammkapital: 1.052.159,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 Teile des Vermögens der Ortsgemeinde Hettenleidelheim (Eigenbetrieb Gemeindewerke Hettenleidelheim) mit Sitz in Hettenleidelheim als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung ist mit Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 31915 HRB 31915:KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH, Eisenberg, Schulstraße 18, 67304 Eisenberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2015. Geschäftsanschrift: Schulstr…
HRB 31915:KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH, Eisenberg, Schulstraße 18, 67304 Eisenberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2015. Geschäftsanschrift: Schulstraße 18, 67304 Eisenberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Energieversorgung, insbesondere die Erzeugung, der Bezug, der Handel, der Transport sowie die Verteilung von Strom, Gas und Wärme sowie der Betrieb des von der Verbandsgemeinde Eisenberg eingebrachten Freibades und die Durchführung sonstiger der Ver- und Entsorgung dienender Aufgaben. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam. Geschäftsführer: Lorentz, Stefan, 67304 Eisenberg, *XX.XX.XXXX; Zurowski, Helmut, Ramsen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung zur Neugründung des Eigenbetriebsteils Verbandsgemeindewerk Eisenberg Elekrizitätsversorgung und Bäder, des Eigenbetriebsteiles Gemeindewerke Hettenleidelheim Elektrizitätswerk, des Regiebetriebes Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Wattenheim, des Regiebetriebes Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Ramsen, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Obrigheim. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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