HRA 6790

KBS GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wetzlar

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wetzlar
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-22 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 16/20 · KBS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 16/20
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRA 6790
3 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KBS GmbH & Co. KG, In der Murch 4, 35579 Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6790), vertr. d.: 1. ATR GmbH Abbruch Tiefbau Recycling Verwaltung, In der Murch 4, 35579 Wetzlar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Monika Friederike Bornmann-Seipp, Schwaner Weg 11, 35619 Braunfels, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 30.06.2026, 09:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- der Genehmigung eines Vergleichs (LG Limburg zu Az.: 10 O 215/25 vom 22.04.2026) zwischen dem Unterzeichner in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen der KBS GmbH & Co.KG, Wetzlar und deren Kommanditistin.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 09.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 16/20 · KBS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 16/20
Wirksam am
11.05.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRA 6790
Geschäfts-Nr.: 3 IN 16/20. In dem Insolvenzverfahren KBS GmbH & Co. KG, In der
Murch 4, 35579 Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6790), vertr. d.: 1. ATR GmbH Abbruch
Tiefbau Recycling Verwaltung, In der Murch 4, 35579 Wetzlar, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Monika Friederike Bornmann-Seipp,
Schwaner Weg 11, 35619 Braunfels, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden.

1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV

2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

3. XXX Euro Auslagen zuzüglich

4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

5. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bernd Ache, GF: 44, Sophienstraße 7, 35576
Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: ache@kanzlei-uww.de
wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 03.02.2020 angeordnet. Nach §
63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders
vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe
dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der
Tätigkeit zu berücksichtigen.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwaltersbemisst sich nach dem
Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens
erstreckt. Nach § 11 Abs. 1 InsVV sind danach Vermögensgegenstände im Besitz
des Schuldners, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus - und Absonderungsrechte
bestehen, dann zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter
in erheblichen Umfang mit ihnen befasst.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von
23.091,63 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXX Euro. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.

Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des
Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).

Die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % auf 40,00 % ist dadurch geboten, dass

· alle Verfügungsgeschäfte der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters unterlagen.
Im Rahmen der Unternehmensfortführung während des vorläufigen
Insolvenzverfahrens waren immer wieder sowohl positive als auch negative
Zustimmungserklärungen zur Weiterführung der Arbeiten erforderlich.

· dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Kassenführung übertragen war
(vgl. Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, § 11 RdnNr.:18).

· die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes durch den vorläufigen
Insolvenzverwalter erfolgte.
Der Zuschlag ist gerechtfertigt und angemessen, da 6 einzelne
Insolvenzgeldvorfinanzierungen für 3 Arbeitnehmer zu organisieren und
durchzuführen waren.

Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen
Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag Bezug genommen.

Die Erhöhung der Vergütung hält auch einer Gesamtschau stand.

Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört und gab keine Stellungnahme dazu ab.

Die Auslagen und die Mehrwertsteuer waren antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1,
35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 10.05.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 16/20 · KBS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 16/20
Wirksam am
29.07.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRA 6790
3 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren KBS GmbH & Co. KG, In der Murch 4, 35579
Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6790), vertr. d.: 1. ATR GmbH Abbruch Tiefbau
Recycling Verwaltung, In der Murch 4, 35579 Wetzlar, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Monika Friederike Bornmann-Seipp, Schwaner
Weg 11, 35619 Braunfels, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf
der Anmeldefrist bis zum 11.09.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 23.10.2020
bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
23.10.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist
11.09.2020 und dem vorstehenden Stichtag 23.10.2020 liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 28.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6790 HRA 6790: KBS GmbH & Co. KG, Wetzlar, In der Murch 4, 35579 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 6790: KBS GmbH & Co. KG, Wetzlar, In der Murch 4, 35579 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 16/20 · KBS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 16/20
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRA 6790
3 IN 16/20: Über das Vermögen der KBS GmbH & Co. KG, In der Murch 4, 35579
Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6790), vertr. d.: 1. ATR GmbH Abbruch Tiefbau
Recycling Verwaltung, In der Murch 4, 35579 Wetzlar, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Monika Friederike Bornmann-Seipp, Schwaner
Weg 11, 35619 Braunfels, (Geschäftsführerin), ist am 01.04.2020 um 09:00 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Bernd Ache, GF: 44, Sophienstraße 7, 35576
Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail:
info@kanzlei-unuetzer.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.05.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.06.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (29.06.2020) liegt, auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 01.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 16/20 · KBS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 16/20
Wirksam am
03.02.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRA 6790
3 IN 16/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KBS GmbH &
Co. KG, In der Murch 4, 35579 Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6790), vertr. d.: 1. ATR
GmbH Abbruch Tiefbau Recycling Verwaltung, In der Murch 4, 35579 Wetzlar,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Monika Friederike
Bornmann-Seipp, Schwaner Weg 11, 35619 Braunfels, (Geschäftsführerin), ist am
03.02.2020 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bernd Ache, GF: 44, Sophienstraße 7, 35576
Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail:
info@kanzlei-unuetzer.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden.

Amtsgericht Wetzlar, 03.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.