HRB 6077

KB Wohnbau GmbH

Amtsgericht Amberg · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weiding

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Registerdaten

Sitz
Weiding
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 141/21 · KB Wohnbau GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 141/21
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 6077
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KB Wohnbau GmbH, Hannesrieder Straße 7a, 92557 Weiding, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 227.030,59 EUR Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 2.027.271,10 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Amberg Insolvenzgericht Geschäftsnummer IN 141/21 niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht Amberg Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 141/21 · KB Wohnbau GmbH · Insolvenzgericht Amberg
Insolvenzgericht
Amberg
Aktenzeichen
IN 141/21
Wirksam am
04.03.2026
Registerbezug
Amberg, HRB 6077
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 141/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KB Wohnbau GmbH, Hannesrieder Straße 7a, 92557 Weiding, vertreten durch die Geschäftsführer Bauer Michael und Kelle Günther
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 6077
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 417.074,03 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 27.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6077 HRB 6077: KB Wohnbau GmbH, Weiding, Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 14.07.2021 (Az. IN 141/21) das Insolvenzverfahren e…
HRB 6077: KB Wohnbau GmbH, Weiding, Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 14.07.2021 (Az. IN 141/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 6077 HRB 6077: KB Wohnbau GmbH, Weiding, Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 (Wettbewerbsverbot) der Sa…
HRB 6077: KB Wohnbau GmbH, Weiding, Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 15 (Wettbewerbsverbot) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Bauunternehmens sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bauer, Michael, Weiding, *XX.XX.XXXX; Kelle, Günther, Flintsbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 6077 HRB 6077: KB Wohnbau GmbH, Weiding, Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2017. Geschäftsanschrift: Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. G…
HRB 6077: KB Wohnbau GmbH, Weiding, Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2017. Geschäftsanschrift: Hannesrieder Str. 7a, 92557 Weiding. Gegenstand des Unternehmens: Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung und die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Bauer, Michael, Weiding, *XX.XX.XXXX; Kelle, Günther, Flintsbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.