HRB 96398

KAVP UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nidderau

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Registerdaten

Sitz
Nidderau
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70 IN 202/18 · KAVP UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 202/18
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 96398
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.10.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 14.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 202/18 · KAVP UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 202/18
Wirksam am
03.04.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 96398
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hanau, 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 202/18 · KAVP UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 202/18
Wirksam am
01.09.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 96398
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 31.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 202/18 · KAVP UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 202/18
Wirksam am
03.07.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 96398
70 IN 202/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAVP UG
(haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398),
vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg,
(Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130
Nidderau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.07.2019
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Hanau, 02.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96398 HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Kabata, Arkadiusz, Nidderau, *XX.XX.XXXX; Pudelko, Wincenty, O…
HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Kabata, Arkadiusz, Nidderau, *XX.XX.XXXX; Pudelko, Wincenty, Ortenberg, *XX.XX.XXXX.
Löschungsankündigungen
HRB 96398 HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer: Kabata, Arkadiusz, Nidderau, *XX.XX…
HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer: Kabata, Arkadiusz, Nidderau, *XX.XX.XXXX und Pudelko, Wincenty, Ortenberg, *XX.XX.XXXX von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
Veränderungen
HRB 96398 HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 202/18 · KAVP UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 202/18
Wirksam am
25.10.2018
Registerbezug
Hanau, HRB 96398
Geschäfts-Nr.: 70 IN 202/18 Am 22.10.2018 um 10:35 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der KAVP UG
(haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 96398),
vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10, 63683 Ortenberg,
(Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße 7, 61130
Nidderau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf,
Louisenstraße 64a, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899,
E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
20.11.2018.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

müssen schriftlich bis zum 12.12.2018 (Frist, die dem Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben
können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 22.10.2018.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 202/18 · KAVP UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 202/18
Wirksam am
29.08.2018
Registerbezug
Hanau, HRB 96398
Az.: 70 IN 202/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KAVP
UG (haftungsbeschränkt) (Antragsgegnerin), Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau (AG
Hanau, HRB 96398), vertr. d.: 1. Wincenty Franciszek Pudelko, Am Bahndamm 10,
63683 Ortenberg, (Geschäftsführer), 2. Arkadiusz Waclaw Kabata, Karbener Straße
7, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), ist am 29.08.2018 um 11:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen
sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin
zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben
und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende
Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung). Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Louisenstraße 64a,
61348 Bad Homburg, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail:
wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 29.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 96398 HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2018. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 19, 61130 Ni…
HRB 96398: KAVP UG (haftungsbeschränkt), Nidderau, Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2018. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 19, 61130 Nidderau. Gegenstand: Durchführung von Sanierungsarbeiten insbesondere in dem Bereich Elektrizität, Wasser und Heizung sowie der Einkauf, Verkauf, Import und Export von Baumaterialien. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kabata, Arkadiusz, Nidderau, *XX.XX.XXXX; Pudelko, Wincenty, Ortenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.