HRB 13329

Kautex Maschinenbau GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 98 IN 65/23 · Kautex Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 65/23
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 13329
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 65/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13329 eingetragenenKautex Maschinenbau GmbH, Kautexstr. 54, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Hartkämper, und Frau Julia Keller,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf

Vorläufiger Sachwalter:
Dr. Mark Boddenberg, Aachener Str. 222, 50931 Köln

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt im Wege der Abhilfe über die sofortige Beschwerde vom 14.07.2025 berichtigend festgesetzt:
XXXX von EUR XXXX
EUR XXXX

zzgl. 19 % Umsatzsteuer
EUR XXXX

Vergütung brutto
EUR XXXX

zzgl. Auslagen netto
EUR XXXX

zzgl. 19% Umsatzsteuer auf Auslagen
EUR XXXX

Gesamtbetrag
EUR XXXX

Gründe:

Im angegriffenen Vergütungsbeschluss wurde eine Berechnungsgrundlage i.H.v. EUR XXXX zugrunde gelegt. Die Höhe der Berechnungsgrundlage ist nicht Gegenstand der Beschwerde. Auch der geltend gemachte Gesamtzuschlagsfaktor von XXXX (XXXX %) wurde nicht beanstandet und ist ebenfalls nicht Gegenstand der Beschwerde.
Gleichwohl ist die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters fehlerhaft und war entsprechend zu berichtigen.
Die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters wird gemäß § 12a Abs. 1 S. 1 InsVV gesondert vergütet mit XXXX % der Vergütung des Sachwalters, was einer prozentualen Vergütung i.H.v. XXXX % des Insolvenzverwalters entspricht. Der Gesamtberechnungsfaktor von XXXX wurde jedoch fälschlicherweise auf den Bruchteil von XXXX % der Insolvenzverwaltervergütung angewendet.
Prozentual geltend gemachte Zu- und Abschläge beziehen sich jedoch immer, d. h. bei allen Vergütungsansprüchen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jeweils auf die 100 prozentige Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und nicht auf den Bruchteil für die Vergütung eines vorläufigen Sachwalters oder vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Zuschläge erhöhen vielmehr den Regelbruchteil von XXXX % nach § 2 InsVV um den Prozentsatz, der als Zuschlag geltend gemacht bzw. vom Gericht gewährt wird (BGH Zins O 2013, 840; BGH ZIP 2006, 672 mit Anmerkung Prasser, ZIP 2006, 675). Dieser Grundsatz gilt auch für die Vergütungsansprüche des Sachwalters nach § 12 und des vorläufigen Sachwalters nach § 12a InsVV (LG Siegen, 4T 12/23).
Unter Berücksichtigung der oben genannten Rechtsprechung ist daher der Gesamt-berechnungsfaktor von XXXX anzuwenden auf die Regelvergütung für den Insolvenzverwalter bzw. Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV i.H.v. EUR XXXX.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

98 IN 65/23
Amtsgericht Bonn, 29.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 98 IN 65/23 · Kautex Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 65/23
Wirksam am
01.07.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 13329
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 65/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13329 eingetragenenKautex Maschinenbau GmbH, Kautexstr. 54, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Hartkämper und Frau Julia Keller

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf

Vorläufiger Sachwalter:
Dr. Mark Boddenberg, Aachener Str. 222, 50931 Köln

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.11.2023 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens xxx EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug xxx EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach xxx EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxx EUR.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
des 1,5-fachen Regelsatzes (wie beantragt) und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.11.2024, sowie die gerichtlichen Zwischenverfügungen vom 07.01.2025 und 31.01.2025 verwiesen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen, auf höchstens xxx EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters begrenzten jährlichen Pauschsatz fordern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter und der Schuldnerin/dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) eingesehen werden.

98 IN 65/23
Amtsgericht Bonn, 30.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 98 IN 65/23 · Kautex Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 65/23
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 13329
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 65/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13329 eingetragenen Kautex Maschinenbau GmbH, Kautexstr. 54, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Hartkämper, und Frau Julia Keller,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, , Zimmer Nr. niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

98 IN 65/23
Amtsgericht Bonn, 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 65/23 · Kautex Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 65/23
Wirksam am
23.01.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 13329
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 65/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 13329 eingetragenen Kautex Maschinenbau GmbH, Kautexstr. 54, 53229 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Hartkämper, und Frau Julia Keller,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

98 IN 65/23
Amtsgericht Bonn, 23.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13329 HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Saßerath, Thomas Walter, Brühl, *XX.XX.XXXX.
HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Saßerath, Thomas Walter, Brühl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Lichtenauer, Andreas, Bonn, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Keller, Julia, Essen, *XX.XX.XXXX, m…
HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Lichtenauer, Andreas, Bonn, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Keller, Julia, Essen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Keller, Julia, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mulyanto, Dhanny, Oberhausen, *XX.XX.XXXX; Saßerath, Thomas Walter, Brühl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Weiland, Olaf, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Hartkämper, Thomas, Essen, *XX.XX…
HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Weiland, Olaf, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Hartkämper, Thomas, Essen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13329 HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Moitzheim, Jürgen, Königswinter, *XX.XX.XXXX; Röhrlein, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Alwin Manfred Thilo, Köl…
HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Moitzheim, Jürgen, Königswinter, *XX.XX.XXXX; Röhrlein, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Alwin Manfred Thilo, Köln, *XX.XX.XXXX; Schulz, Andras, Alfter, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im…
HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Keller, Julia, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr)…
HRB 13329: Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) Abs. 2 beschlossen.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Na…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn, Kautexstraße 54, 53229 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Moitzheim, Jürgen, Königswinter, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstraße 54, 53229 Bonn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen N…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstraße 54, 53229 Bonn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schulz, Andras, Alfter, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstraße 54, 53229 Bonn). nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Lichtenauer, Andreas Johann, Bonn, *XX.XX.XXXX; Dr. Weiland, Olaf, Bonn,…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstraße 54, 53229 Bonn). nach Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Lichtenauer, Andreas Johann, Bonn, *XX.XX.XXXX; Dr. Weiland, Olaf, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen: Röhrlein, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Alwin Manfred Thilo, Köln, *XX.XX.XXXX. Mit der Kautex Vermögensverwaltung GmbH in München (Amtsgericht München HRB 152261) als herrschendem Unternehmen ist am 25.05.2007 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung und die Gesellschafterversammlung der Kautex Vermögensverwaltung GmbH vom 05.06.2007 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berger, Bernhar…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berger, Bernhard, Warngau, *XX.XX.XXXX; Neuer Geschäftsführer:Lichtenauer, Andreas Johann, Bonn, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Lichtenauer, Andreas Johann, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Geschäftsführer: Dr. Weiland, Olaf, Bonn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, A…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Geschäftsführer: Dr. Weiland, Olaf, Bonn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Alwin Manfred Thilo, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer G…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2005 mit der Blowtec Service GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 153758) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 13329 Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Prokura erloschen: Büdenbender, Georg, Bonn, *XX.XX.XXXX; Pappert, Michael, Walzbach-Jöhlingen, *XX.XX.XXXX; Schüller, Frank, Frechen, *XX.XX.XXXX.…
Kautex Maschinenbau GmbH, Bonn (Kautexstr. 54, 53229 Bonn). Prokura erloschen: Büdenbender, Georg, Bonn, *XX.XX.XXXX; Pappert, Michael, Walzbach-Jöhlingen, *XX.XX.XXXX; Schüller, Frank, Frechen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lichtenauer, Andreas Johann, Bonn, *XX.XX.XXXX; Röhrlein, Frank, Essen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.