HRB 33600

Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Chemnitz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Veränderungen
HRB 33600 HRB 33600: Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 05.05.2021, AZ: 214 IN 258/21, ist das Insolvenzverfahren über das Ver…
HRB 33600: Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 05.05.2021, AZ: 214 IN 258/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 214 IN 258/21 · Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
214 IN 258/21
Wirksam am
10.05.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33600
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 214 IN 258/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaussen-Lingens Verwaltungs
GmbH, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 33600
vertreten durch den Geschäftsführer Herbert Kaussen-Lingens

ergeht am 05.05.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: An- und Verkauf von
Immobilien u.a.) wird am 05.05.2021 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 08.06.2021
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 20.07.2021

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss
eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

|Kerstin Bontschev als Bevollmächtigte für Angelika Gössl
Königstraße 11
01097 Dresden

|Sascha Borowksi
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prinzenallee 15
40549 Düsseldorf

|Andreas Haase
Haase + Kollegen A.V.A.T.I.S. Steuerberatungsgesellschaft
Promenadenstraße 2
09111 Chemnitz

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

214 IN 258/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 214 IN 258/21 · Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
214 IN 258/21
Wirksam am
23.02.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33600
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 214 IN 258/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kaussen-Lingens
Verwaltungs GmbH, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB
33600
vertreten durch den Geschäftsführer Herbert Kaussen-Lingens

ergeht am 23.02.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Der Beschluss vom 15.02.2021 wird in Ziff. 9 (Mitglieder des
Gläubigerausschusses) wie folgt berichtigt:

Anstelle von bisher: "Angelika Gössel, Wendl - Dietrich - Straße 50, 80634
München" lautet es richtig: Angelika Gössel, Wendl - Dietrich - Straße 50,
80634 München, vdd Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, Königstraße 11, 01099
Dresden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

214 IN 258/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 214 IN 258/21 · Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
214 IN 258/21
Wirksam am
16.02.2021
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33600
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 214 IN 258/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kaussen-Lingens
Verwaltungs GmbH, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB
33600
vertreten durch den Geschäftsführer Herbert Kaussen-Lingens

ergeht am 15.02.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 15.02.2021 um
15:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Rüdiger Weiß
Pornitzstraße 1
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 3558890
Telefax: 0371 35588910
Email geschäftlich: chemnitz@wallnerweiss.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben
davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss
eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:

|Andreas Haase
Haase + Kollegen A.V.A.T.I.S. Steuerberatungsgesellschaft
Promenadenstraße 2
09111 Chemnitz

|Sascha Borowksi
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prinzenallee 15
40549 Düsseldorf

|Angelika Gössl
Wendl-Dietrich-Straße 50
80634 München

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

214 IN 258/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 33600 HRB 33600: Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013 zuletzt geändert am 24.07.2018. Die Gesel…
HRB 33600: Kaussen-Lingens Verwaltungs GmbH, Chemnitz, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2013 zuletzt geändert am 24.07.2018. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz, bisher Würselen, Amtsgericht Aachen HRB 18430) beschlossen. Geschäftsanschrift: Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Immobilien sowie Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaussen-Lingens, Herbert, Hergenrath / Belgien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.