HRB 24848

KATHREIN SE

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 30 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Salinstraße 34, 83022 Rosenheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rosenheim
Rechtsform
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Letzte Eintragung
06.10.2025
Datenstand
2025-10-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Anton Klaus Kathrein

Brannenburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Mitglied des Leitungsorgans bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Mitglieder des Leitungsorgans bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Mitglied des Leitungsorgans gemeinsam mit einem Prokuristen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding für die Gruppe, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere im Bereich Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Elektronik sowie verwandten Bereichen tätig sind, sowie Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, sowie Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Antennentechnologien, - komponenten und -systemen sowie verwandter elektrotechnischer Geräte aller Art zur Verwendung in den Industriebereichen (i) Automotive Systeme, (ii) Breitbandkommunikationssysteme, (iii) Filter, Weichen & Verstärker, (iv) Rundfunksendesysteme, (v) Mobilfunk sowie (vi) Satelliten und terrestrische Empfangssysteme.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 30
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 608 IN 281/25 · KATHREIN SE · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 281/25
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 24848
608 IN 281/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KATHREIN SE, Salinstraße 34, 83022 Rosenheim, vertreten durch den Vorstand Kathrein Anton Klaus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24848
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München, Gz.: 0084-2025

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Unterstein
Brianconstraße 12, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)7964053
Telefax: +49(8031)7964054
Email: rae@gleichenstein-breitling.de

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
1. Abstimmung über den Insolvenzplan für die KATHREIN SE
2. Ausübung des Optionsrechts für Gruppe 2.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 608 IN 281/25 · KATHREIN SE · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 281/25
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 24848
610 IN 281/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

KATHREIN SE, Salinstraße 34, 83022 Rosenheim, vertreten durch den Vorstand Kathrein Anton Klaus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24848
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München, Gz.: 0084-2025
Geschäftszweig/Beschäftigung: Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding für die Gruppe
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Verken Michael
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Telefon: +49 (0)89 287 881-0
Telefax: +49 (0)89 287 881-29
Email: muenchen@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 21.11.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 021, EG, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.08.2025 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 608 IN 281/25 · KATHREIN SE · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 281/25
Wirksam am
06.08.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 24848
610 IN 281/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

KATHREIN SE, Salinstraße 34, 83022 Rosenheim, vertreten durch den Vorstand Kathrein Anton Klaus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24848
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Marienstraße 14 - 16, 80331 München, Gz.: 0084-2025
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.08.2025 um 15:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Verken, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Telefon: +49 (0)89 287 881-0, Telefax: +49 (0)89 287 881-29, Email: muenchen@anchor.eu.

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 05.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Personendaten geändert, nun: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Personendaten geändert, nun: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Rohrdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Intellectual Property GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 27452) sowie die KATHREIN net.tech G…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Intellectual Property GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 27452) sowie die KATHREIN net.tech GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 28124) und die KEL Electronic GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 28145) sind jeweils auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2020 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, mit der B…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Johanning-Meiners, Harald, Köln, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst.…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c (ii) SE-VO i.V.m. § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Hauptversammlung vom 07.10.2019 hat die Änderung der Ziff. 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. Bes…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Hauptversammlung vom 07.10.2019 hat die Änderung der Ziff. 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Vogt, Jochen Christian Wolfgang, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Mitglied des Leitungsorgans: Geissinger, Elmar, München, *XX.XX.XXXX; Kathrein, Anton, Brannenburg, *XX.XX.XXXX; Walter, Jürgen, Kirchheim b.München, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Döring, Joachim, Icking, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand (Leitungsorgan): Ziems, Hans-Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX. Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c (ii) SE-VO i.V.m. § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Rep and More GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 27151) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 2…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Rep and More GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 27151) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 20.08.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Beim Amtsgericht -Registergericht- Traunstein ist am 14.08.2019 der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Rep and Mor…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Beim Amtsgericht -Registergericht- Traunstein ist am 14.08.2019 der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Rep and More GmbH mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 27151) als übertragender Gesellschaft und der KATHREIN SE mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24848) als übernehmender Gesellschaft eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Operations SE mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 23401) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages …
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Operations SE mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 23401) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.08.2018 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Geschäftsführungs SE mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24884) ist auf Grund des Verschmelzungsver…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die KATHREIN Geschäftsführungs SE mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24884) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.08.2018 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Kathrein Geschäftsführungs SE, Rosenheim (Amtsge…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Kathrein Geschäftsführungs SE, Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24884) beim Amtsgericht Traunstein (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der KATHREIN Operations SE, Rosenheim (Amtsgericht T…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der KATHREIN Operations SE, Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 23401) beim Amtsgericht Traunstein (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Hauptversammlung vom 03.04.2018 mit Nachtrag vom 13.04.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 44.000,00 EUR und die Neufas…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Hauptversammlung vom 03.04.2018 mit Nachtrag vom 13.04.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 44.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens, Grundkapital und Zusammensetzung Vorstand. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neuer Gegenstand: Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding für die Gruppe, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere im Bereich Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Elektronik sowie verwandten Bereichen tätig sind, sowie Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, sowie Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von Antennentechnologien, - komponenten und -systemen sowie verwandter elektrotechnischer Geräte aller Art zur Verwendung in den Industriebereichen (i) Automotive Systeme, (ii) Breitbandkommunikationssysteme, (iii) Filter, Weichen & Verstärker, (iv) Rundfunksendesysteme, (v) Mobilfunk sowie (vi) Satelliten und terrestrische Empfangssysteme. Neues Grundkapital: 300.000,00 EUR.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Geissinger, Elmar, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Geissinger, Elmar, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst.…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c (ii) SE-VO i.V.m. § 106 AktG.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX. Die KATHREIN-Beteiligungsgesellschaft mit beschrän…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX. Die KATHREIN-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein 12117) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Prokura erloschen: Tessner, Heinz Alexander, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX.
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Prokura erloschen: Tessner, Heinz Alexander, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Vorstand (Leitungsorgan): Ziems, Hans-Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Vorstand (Leitungsorgan): Ziems, Hans-Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Am 13.10.2017 ist beim Amtsgericht - Registergericht - Traunstein der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der KATHREIN SE…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Am 13.10.2017 ist beim Amtsgericht - Registergericht - Traunstein der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der KATHREIN SE mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 24848) als übernehmender Gesellschaft und der KATHREIN-Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 12117) als übertragender Gesellschaft eingereicht worden.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Ullmann, Frank, Rimsting, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Walter, Jürgen, Kirchheim b…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Ullmann, Frank, Rimsting, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Mitglied des Leitungsorgans: Walter, Jürgen, Kirchheim b.München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Tessner, Heinz Alexander, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Hauptversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung der §§ 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und 12 (Einberufung und Beschlu…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Die Hauptversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung der §§ 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) und 12 (Einberufung und Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich al…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Vorstand: Pflitsch, Markus, Dietramszell OT Linden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Schindler, Norbert, Kufstein / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Vorstand: Schindler, Norbert, Kufstein / Österreich, *XX.XX.XXXX.
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HRB 24848 HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Vorstand: Döring, Joachim, Icking, *XX.XX.XXXX; Ullmann, Frank, Rimsting, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechti…
HRB 24848: KATHREIN SE, Rosenheim, Anton-Kathrein-Str. 1-3, 83022 Rosenheim. Bestellt: Vorstand: Döring, Joachim, Icking, *XX.XX.XXXX; Ullmann, Frank, Rimsting, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.