VR 987

Katholischer Pflegeverband e.V.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Freier Katholischer Berufsverband für Krankenpflege Mainz
  2. Katholischer Berufsverband für Pflegeberufe e.V. Mainz
  3. Katholischer Berufsverband e.V. Mainz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 987 Katholischer Pflegeverband e.V., Mainz (Theodor-Körner-Straße 26, 93049 Regensburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2011 sowie der Zustimmung…
Katholischer Pflegeverband e.V., Mainz (Theodor-Körner-Straße 26, 93049 Regensburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertenversammlung vom 02.07.2010 und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2010 mit der Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 464) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.