VR 10691

Katholischer Junggesellenverein von 1857 Leutesdorf e.V.

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leutesdorf

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Registerdaten

Sitz
Leutesdorf
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
18.06.2025
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Finn Helmes

Leutesdorf

Vorstand

Florian Meickmann

Leutesdorf

Vorstand

Lukas Mertesacker

Leutesdorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Vorgänge ohne Eintragung
VR 10691 VR 10691: Katholischer Junggesellenverein von 1857 Leutesdorf e.V., Leutesdorf ( 56599 Leutesdorf). wird dem Verein von Amts wegen gem. Beschluss vom 10.11.2017 nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen.Der…
VR 10691: Katholischer Junggesellenverein von 1857 Leutesdorf e.V., Leutesdorf ( 56599 Leutesdorf). wird dem Verein von Amts wegen gem. Beschluss vom 10.11.2017 nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen.Der Verein ist aufgelöst, eine Löschung von Amts wegen beabsichtigt.Der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam (§ 401 FamFG).Der Geschäftswert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.Rechtsbehelfsbelehrung:Dieser Beschluss kann mit der Beschwerde angefochten werden (§ 58 Absatz 1 FamFG).Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird (§ 64 Absatz 2 FamFG). Die Beschwerde sollbegründet werden (§ 65 Absatz 1 FamFG).Sie ist innerhalb eines Monats ab Zustellung bzw. ab Veröffentlichung bei dem hiesigen Amtsgericht einzulegen (§§ 63 Absatz 1, 64 Absatz 1 FamFG).Der Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur eingesehen werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.