VR 656

Kath. Sozialstation Günztal e.V.

Amtsgericht Memmingen · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Westerheim

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Registerdaten

Sitz
Westerheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
22.11.2019
Datenstand
2025-09-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christa Bail

Westerheim

Vorstand

Paul Nagler

Holzgünz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-17

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2025-01-04 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 656 VR 656: Kath. Sozialstation Günztal e.V., Westerheim (Schwelkstraße 1, 87784 Westerheim). Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.07.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederv…
VR 656: Kath. Sozialstation Günztal e.V., Westerheim (Schwelkstraße 1, 87784 Westerheim). Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.07.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 14.08.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 der übernehmenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung Teile des Vermögens (Teilbetrieb "ambulante Krankenpflege" sowie "Tagespflege") auf die Ambulante Krankenpflege Unterallgäu gGmbH mit dem Sitz in Ottobeuren (Amtsgericht Memmingen HRB 14674) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.