VR 1203

Kath. Krankenpflegeverein St. Josef, Ludwigshafen-Friesenheim e.V.

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigshafen/Rh.

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen/Rh.
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-25 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1203 VR 1203: Kath. Krankenpflegeverein St. Josef, Ludwigshafen-Friesenheim e.V., Ludwigshafen/Rh. (Hegelstr. 55, 67063 Ludwigshafen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungs…
VR 1203: Kath. Krankenpflegeverein St. Josef, Ludwigshafen-Friesenheim e.V., Ludwigshafen/Rh. (Hegelstr. 55, 67063 Ludwigshafen). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.05.2019 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.05.2019 mit der Katholischer Krankenpflegeverein St. Dreifaltigkeit-Nördliche Innenstadt Ludwigshafen e.V. mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein VR 1460) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.