HRA 528

Kaspar Weiß GmbH & Co. KG Sand- und Kieswerk

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aschaffenburg

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Registerdaten

Sitz
Aschaffenburg
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kaspar Weiß OHG Sand- und Kieswerk Goldbach
  2. Kaspar Weiß GmbH & Co. KG Sand- und Kieswerk Goldbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 528 Kaspar Weiß GmbH & Co. KG Sand- und Kieswerk, Goldbach (Unterafferbacher Straße 12, 63773 Goldbach). Infolge Verschmelzung mit der Gesellschaft nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Weiß & Söhne Ve…
Kaspar Weiß GmbH & Co. KG Sand- und Kieswerk, Goldbach (Unterafferbacher Straße 12, 63773 Goldbach). Infolge Verschmelzung mit der Gesellschaft nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Weiß & Söhne Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Goldbach (AG Aschaffenburg HRB 347). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Franz und Paul Weiß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Goldbach (AG Aschaffenburg HRB 5430). Die Weiß & Söhne Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 347) und die Schüttler GmbH & Co KG mit dem Sitz in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 2821) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 24.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.