HRB 208007
Kaschma GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sarstedt
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Registerdaten
- Sitz
- Sarstedt
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 83/22 -132 · Kaschma GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 83/22 -132
- Wirksam am
- 26.01.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 208007
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kaschma GmbH, Im Kirchenfelde 11, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 208007), vertreten durch: Abdulrhman Karaman, Dömitzer Str. 11, 30625 Hannover, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf
Mittwoch den 11.02.2026
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu nachfolgendem Antrag:
Zustimmung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zum getroffenen Vergleich mit Frau Nadia Mourad Ismail zur Abgeltung der Unterbilanzausgleichs- und Fehlbetragshaftungsansprüche
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.12.2025 wird Bezug genommen.
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu den vorgenannten Anträgen bzw. Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Amtsgericht Hildesheim, 23.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 83/22 -132 · Kaschma GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 83/22 -132
- Wirksam am
- 30.07.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 208007
Amtsgericht Hildesheim, 29.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 83/22 -132 · Kaschma GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 83/22 -132
- Wirksam am
- 12.04.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 208007
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf
Montag den 13.05.2024.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu dem beabsichtigten Vergleichsabschluss zur Abgeltung der Unterbilanzausgleichs- und Fehlbetragsansprüche gem. § 9 GmbHG analog, § 24 GmbHG gegen die Gesellschafterin der Schuldnerin SWAT Space Holding GmbH.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.04.2024 wird Bezug genommen.
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu den vorgenannten Anträgen bzw. Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Amtsgericht Hildesheim, 11.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 83/22 -132 · Kaschma GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 83/22 -132
- Wirksam am
- 13.04.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 208007
Amtsgericht Hildesheim, 13.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 50 IN 83/22 -132 · Kaschma GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 83/22 -132
- Wirksam am
- 30.11.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 208007
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.01.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.02.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.01.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.02.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 25.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 83/22 -132 · Kaschma GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 83/22 -132
- Wirksam am
- 22.09.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 208007
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 22.09.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208007 HRB 208007: Kaschma GmbH, Sarstedt, Im Kirchenfelde 11, 31157 Sarstedt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2021. Geschäftsanschrift: Im Kirchenfelde 11, 31157 Sarstedt. Geg…
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