HRB 709603

Kart & Eventcenter Spielmann GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlsruhe

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Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. EFK - Kart- und Eventcenter Karlsruhe GmbH Karlsruhe
  2. Kart & Eventcenter Karlsruhe GmbH Karlsruhe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 34/19 · Kart & Eventcenter Spielmann GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 34/19
Wirksam am
23.06.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 709603
10 IN 34/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kart & Eventcenter Spielmann GmbH
Ottostraße 3 d
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Beatrice Anna Spielmann,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 709603,

- Schuldnerin -

Beschluss:

Es wird auf Grund der §§ 5, 66 InsO die Prüfung der vom Insolvenzverwalter mit Datum vom 15.03.2023, hier eingegangen am 21.06.2023, vorgelegten Schlussrechnung einem Sachverständigen übertragen.
Als Sachverständiger wird benannt:
Rechtsanwalt Erion Metoja, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen.
Er soll ein schriftliches Gutachten erstellen.
Der Sachverständige hat insbesondere zu prüfen,
a) ob die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters nach den Regeln kaufmännischer Buchführung vollständig und ordnungsgemäß erstellt ist,
b) ob die vom Insolvenzverwalter befriedigten Ansprüche als Masseverbindlichkeiten im Sinne der §§ 54, 55 Abs. 1 und 2, § 100 oder § 123 As. 2 Satz 1 InsO anzusehen sind,
c) ob die vom Insolvenzverwalter an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrten Beträge nebst Feststellung der Kostenbeiträge der Insolvenzmasse nach § 171 InsO sachlich und rechnerisch richtig festgestellt und ermittelt worden sind,
d) in welchem Umfang Beträge der Insolvenzmasse dem Insolvenzverwalter selbst oder mit ihm gesellschaftlich verbundenen Personen oder Unternehmen zugeflossen sind,
e) die Insolvenzmasse vollständig und ordnungsgemäß verwertet worden ist,
f) ob die Gegenüberstellung der Einnahmen mit dem Vermögensansatz der Eröffnungswerte/Inventar nicht erläuterte Abweichungen ergibt,
g) ob einzelne Geschäfte des Verwalters auf Hilfskräfte übertragen wurden,
h) wie hoch die Insolvenzmasse ist (gemäß § 1 InsVV),
Der Sachverständige wird ermächtigt, sich wegen der Belege oder Unterlagen das Insolvenzverfahren betreffend, unmittelbar mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und sie bei ihm einzufordern.
Gründe
Der Verwalter hat am 21.06.2023 die Schlussrechnung und den Schlussbericht bei Gericht vorgelegt. Angesichts des Umfangs der Schlussrechnung und des Insolvenzverfahrens bedient sich das Gericht zur Prüfung der Schlussrechnung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 InsO eines Sachverständigen. Der vom Insolvenzgericht beauftragte Sachverständige ist hierzu nach gerichtlicher Überzeugung ausreichend qualifiziert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 34/19 · Kart & Eventcenter Spielmann GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 34/19
Wirksam am
30.06.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 709603
10 IN 34/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kart & Eventcenter Spielmann GmbH
Ottostraße 3 d
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Beatrice Anna Spielmann,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 709603,

- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.08.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 28.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 34/19 · Kart & Eventcenter Spielmann GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 34/19
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 709603
10 IN 34/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kart & Eventcenter Spielmann GmbH
Ottostraße 3 d
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Beatrice Anna Spielmann,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 709603,

- Schuldnerin -

Ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg, wurden mit Beschluss vom 21.06.2021 festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXX Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe

Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.06.2021.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.06.2021 wird Bezug genommen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 21.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 34/19 · Kart & Eventcenter Spielmann GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 34/19
Wirksam am
07.11.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 709603
10 IN 34/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kart & Eventcenter Spielmann GmbH
Ottostraße 3 d
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Beatrice Anna Spielmann,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 709603,

- Schuldnerin -

Ein Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg, wurden
mit Beschluss vom 07.11.2019 wie folgt festgesetzt. Der vollständige Beschluss
und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXX Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe

Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen,
einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom
06.11.2019.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte
Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate
andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag
wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50
%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.11.2019 wird Bezug
genommen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale und
übertragene Zustellungen in Höhe von XXX und XXX EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 07.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 709603 HRB 709603: Kart & Eventcenter Spielmann GmbH, Karlsruhe, Rosmarinweg 6, 76149 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 34/19) a…
HRB 709603: Kart & Eventcenter Spielmann GmbH, Karlsruhe, Rosmarinweg 6, 76149 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 34/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 34/19 · Kart & Eventcenter Spielmann GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 34/19
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 709603
10 IN 34/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kart & Eventcenter Spielmann GmbH
Ottostraße 3 d
76227 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin Beatrice Anna Spielmann,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 709603,

- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2019 um 08.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Gordon Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370
Telefax: 06221 973797
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
21.05.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
sowie 218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes)
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 18.06.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 18.06.2019, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
10. Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:

Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregisterauszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre
Person oder Ihre Vertretungsmacht (jeweils im Original) bereit.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu
werden.

11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner und die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 709603 HRB 709603: Kart & Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und §…
HRB 709603: Kart & Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: Kart & Eventcenter Spielmann GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Rosmarinweg 6, 76149 Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Das Betreiben von Elektrokartbahnen und weiterer Elektrofahrzeuge anderer Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche.
Veränderungen
HRB 709603 HRB 709603:Kart & Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe.Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Spielmann, Beatrice Anna, geb. Galy, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzel…
HRB 709603:Kart & Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe.Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Spielmann, Beatrice Anna, geb. Galy, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 709603 EFK - Kart- und Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe.Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschloss…
EFK - Kart- und Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe.Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Kart & Eventcenter Karlsruhe GmbH.
Neueintragungen
HRB 709603 EFK - Kart- und Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2010. Geschäftsanschrift: Ottostr. 3 d, 76227 Karlsr…
EFK - Kart- und Eventcenter Karlsruhe GmbH, Karlsruhe, Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2010. Geschäftsanschrift: Ottostr. 3 d, 76227 Karlsruhe. Gegenstand: Das Betreiben einer stationären Elektrokartbahn in Karlsruhe, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schleupen, Beatrice, Weingarten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.