HRA 47268

Karsten Busack e.K.

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 47268 B Karsten Busack e.K., Berlin, Heckerdamm 225-231, 13627 Berlin. Firma: Karsten Busack e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Heckerdamm 225-231, 13627 Berlin Inhaber:; 1. Busack, Karsten…
Karsten Busack e.K., Berlin, Heckerdamm 225-231, 13627 Berlin. Firma: Karsten Busack e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Heckerdamm 225-231, 13627 Berlin Inhaber:; 1. Busack, Karsten, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Karsten Busack GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117281 B) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.