VR 1626

Karnevalsgesellschaft Wörmscher Sandhöpper e. V.

Amtsgericht Aachen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herzogenrath-Worm

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Registerdaten

Sitz
Herzogenrath-Worm
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Karnevalsgesellschaft Wörmscher Sandhöpper Herzogenrath-Worm

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Löschungsankündigungen
VR 1626 VR 1626: Karnevalsgesellschaft Wörmscher Sandhöpper e. V., Herzogenrath-Worm (Dunantstraße 5, 52134 Herzogenrath). Das Registergericht beabsichtigt, folgende Eintragung von Amts wegen im Vereinsregister zu l…
VR 1626: Karnevalsgesellschaft Wörmscher Sandhöpper e. V., Herzogenrath-Worm (Dunantstraße 5, 52134 Herzogenrath). Das Registergericht beabsichtigt, folgende Eintragung von Amts wegen im Vereinsregister zu löschen:Ausscheiden der Vorstandsmitglieder Michael Beckers und Daniel Paffen aufgrund Amtsniederlegung sowie Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes Melanie Paffen durch Tod.Zur Geltendmachung des Widerspruchs gegen die beabsichtigten Löschungen wird hiermit eine Frist von einem Monat ab Veröffentlichung dieser Ankündigung bestimmt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Zum Widerspruch ist jeder berechtigt, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Verfügung durch Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130 a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.