HRB 23659

KARMEZ Dönerfabrik GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KAR-MEZ Import und Export GmbH Frankfurt am Main
  2. Kar- Mez Rind- und Lammfleisch Import und Export GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
28.03.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),
vertreten durch: Enfil Tütüncübasi, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 20.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
12.04.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),
vertreten durch:
Enfil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.06.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.06.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
12.05.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),

vertreten durch:

Enfil Tütüncübasi, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.05.2020
nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im
schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
09.08.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
10.05.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH erhalten
die Gläubiger bis zum 02.06.2021 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des
Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:

In o.a. Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter beantragt, dass die
Gläubiger dem Verkauf der Geschäftsanteile an der KARMEZ IBERICA S.L. zu einem
Verkaufspreis von 5.275,00 EUR zustimmen (§ 160 Abs. 2 Nr.1. InsO).

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt,
§ § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 03.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
31.03.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH erhalten
die Gläubiger bis zum 24.04.2020 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des
Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:

in o.a. Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter beantragt, dass die
Gläubiger

die Zustimmung erteilen zum Verkauf der Geschäftsanteile an der
Tochtergesellschaft EASTANBUL-Die Döner Kebap Manufaktur-GmbH an die KARMEZ
Döner & Food GmbH zu einem Kaufpreis von 5.000,- EUR

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt,
§ § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 27.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
10.03.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),

vertreten durch:

Enfil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.05.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
25.05.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
08.01.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
Veröffentlichungstext

810 IN 197/19 K-11-1 : In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),

vertreten durch:

Enfil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), sind mit Beschluss die Vergütung und soweit beantragt die
Auslagen sowie die Umsatzsteuer des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt
worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den
Beteiligten des Verfahrens auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
19.12.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),

vertreten durch:

Enfil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.02.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
09.03.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
15.08.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),

vertreten durch:

Enfil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.10.2019 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
11.11.2019 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23659 HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
13.05.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 In dem Insolvenzverfahren KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 23659),
vertr. d.: Enfil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Frankfurt am Main , 10.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
07.05.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K-11-1 - Am 01.05.2019 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 23659),

vertreten durch: Enfil Tütüncübasi, Geschäftsführer),

eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9
Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 08.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 13.06.2019, 10:00 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt abgehalten:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren
angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum
22.07.2019 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F,
Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig
angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23659 HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Elmas, Coskun, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Tütüncübasi, Muzaffer, Frankfurt am Main…
HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Elmas, Coskun, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Tütüncübasi, Muzaffer, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23659 HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 197/19 K) vom 27.02.2019 ist ein vorläufige…
HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 197/19 K) vom 27.02.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KARMEZ
Dönerfleisch GmbH, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 23659), vertr. d.: Emil Tütüncübasi, Vilbeler Landstraße 50, 60388
Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2019 um 10:05 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487
Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.02.2019

810 IN 197/19 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KARMEZ
Dönerfleisch GmbH, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 23659), vertr. d.: Enfil Tütüncübasi, (Geschäftsführer),

der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.02.2019 wegen einer
offenbaren Unrichtigkeit nach §§ 4 InsO, 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:

Die Schuldnerbezeichnung lautet richtig: KARMEZ Dönerfabrik GmbH,
Geschäftsführer ist Enfil Tütüncübasi

Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.02.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 197/19 K-11-1 · KARMEZ Dönerfabrik GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 197/19 K-11-1
Wirksam am
27.02.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 23659
810 IN 197/19 K: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KARMEZ
Dönerfleisch GmbH, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 23659), vertr. d.: Emil Tütüncübasi, (Geschäftsführer), ist am
27.02.2019 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487
Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23659 HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt …
HRB 23659: KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main, Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Flinschstraße 23-25, 60388 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Tütüncübasi, Enfil, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Tütüncübasi, Ömer, Werkzeugmacher, Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Tütüncübasi, Enfil, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23659 KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main (Flinschstraße 23, 60388 Frankfurt am Main). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Re…
KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main (Flinschstraße 23, 60388 Frankfurt am Main). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Elmas, Coskun, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Tütüncübasi, Celalettin Özer, Mainz, *XX.XX.XXXX; Tütüncübasi, Muzaffer, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 23659 KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main (Flinschstraße 23, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 24.8.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um Euro 393.224,88 aus Gesellschaftsmitt…
KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main (Flinschstraße 23, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 24.8.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um Euro 393.224,88 aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Veränderungen
HRB 23659 KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main (Flinschstraße 23, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 393.224,88 Euro aus Gesellschaftsmit…
KARMEZ Dönerfabrik GmbH, Frankfurt am Main (Flinschstraße 23, 60388 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 393.224,88 Euro aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 700.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.