HRB 4194

Karlheinz Weisrock & Töchter GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KAWE Import & Export Beteiliqungs GmbH Mainz
  2. KAWE Import und Export GmbH Mainz
  3. Karlheinz Weisrock Holding GmbH Mainz
  4. KAWE Import & Export Beteiligungs GmbH Mainz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 4194 HRB 4194: Karlheinz Weisrock & Töchter GmbH, Mainz, Robert-Koch-Str. 25, 55129 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Weisrock-Primke, Christina, Selzen, *XX.XX.XXXX.
HRB 4194: Karlheinz Weisrock & Töchter GmbH, Mainz, Robert-Koch-Str. 25, 55129 Mainz. Nicht mehr Geschäftsführer: Weisrock-Primke, Christina, Selzen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4194 Karlheinz Weisrock & Töchter GmbH, Mainz (Robert-Koch-Str. 25, 55129 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) besc…
Karlheinz Weisrock & Töchter GmbH, Mainz (Robert-Koch-Str. 25, 55129 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist das Zuschneiden von Holz für Dachstühle und Holzkonstruktionen aller Art, der Handel mit diesen Produkten und allen Zubehörteilen, die Vermietung von Transport- und Montagemitteln, der Betrieb einer Zimmerei, einer Schreinerei und eines Bauunternehmens für Hochbau, die Planung, Projektierung sowie Erstellung von schlüsselfertigen Hochbauten im Wohn- und Gewerbebau in der Funktion eines Generalübernehmers, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2006 mit der Wohnbau Holzen GmbH mit Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 104257) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 4194 Karlheinz Weisrock Holding GmbH, Mainz (Robert-Koch-Str. 25, 55129 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) sowie § 2 (Gegenstand…
Karlheinz Weisrock Holding GmbH, Mainz (Robert-Koch-Str. 25, 55129 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) sowie § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: Karlheinz Weisrock & Töchter GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Zuschneiden von Holz für Dachstühle und Holzkonstruktionen aller Art, der Handel mit diesen Produkten und allen Zubehörteilen, die Vermietung von Transport- und Montagemitteln, der Betrieb einer Zimmerei, einer Schreinerei und eines Bauunternehmens für Hochbau, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Weisrock, Andrea, Mainz, *XX.XX.XXXX; Weisrock, Christina, Selzen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2006 mit der Abbundzentrum Mainz GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5840) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 sowieder Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2006 mit der Karlheinz-Weisrock & Töchter GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 5839) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.